Description
(Short description)
Für das oft unaufklärbare Kausalitätsproblem bei der Haftung für ärztliche Behandlungsfehler gibt es grundsätzlich zwei Lösungsansätze: Das Alles-oder-nichts-Prinzip und die anteilige Haftung. Sind beide rechtsdogmatisch gesehen gut begründet? Ist die anteilige Haftung aus rechtsökonomischer Sicht wirklich effizienter als das Alles-oder-nichts-Prinzip? Was kann die anteilige Haftung im chinesischen Arzthaftungsrecht dem deutschen Recht lehren? Auf diese Fragen geht diese Arbeit ein.
(Text)
Die Arbeit befasst sich mit dem oft unaufklärbaren und als Black Box bezeichneten Kausalitätsproblem bei der Haftung für ärztliche Behandlungsfehler. Es gibt dafür grundsätzlich zwei Lösungsansätze, nämlich das Alles-oder-nichts-Prinzip und die anteilige Haftung. Ersteres findet sich zwar in Form der Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler im geltenden Recht, es gibt dafür aber keine überzeugende dogmatische Begründung. Letztere hingegen ist an sich logisch schlüssig und konsequent, zumindest in Form der Haftung für verlorene Chancen. Aus rechtsökonomischer Sicht kann das Alles-oder-nichts-Prinzip im geltenden Recht ebenso effizient sein wie die anteilige Haftung, wenn die Rechtsdurchsetzungskosten berücksichtigt werden. Ein Vergleich der Grundgedanken des deutschen und chinesischen Rechts ergibt, dass die anteilige Haftung im chinesischen Arzthaftungsrecht auf der falschen Annahme basiert, dass die Kausalität zwischen dem Behandlungsfehler und dem Schaden stets aufklärbar ist.
(Table of content)
1 EinleitungGegenstand der Untersuchung - Forschungsinteresse - Gang der Untersuchung 2 Alles oder nichts: Heutige Arzthaftung für BehandlungsfehlerHaftung für ärztliche Behandlungsfehler im Allgemeinen - Kausalitätsproblem bei der Haftung für ärztliche Behandlungsfehler - Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler - Fazit 3 Anteilige Haftung für ärztliche Behandlungsfehler als mögliche AlternativeProportionalhaftung für ärztliche Behandlungsfehler de lege lata? - Haftung für verlorene Chancen de lege lata für ärztliche Behandlungsfehler - Fazit 4 Anteilige Haftung für Behandlungsfehler aus rechtsökonomischer SichtDas Haftungsrecht und das Kausalitätserfordernis aus rechtsökonomischer Sicht - Effizienz der anteiligen Haftung - Effizienz des Alles-oder-nichts-Prinzips - Fazit 5 Anteilige Haftung im chinesischen ArzthaftungsrechtHintergrund - Anteilige Haftung für ärztliche Behandlungsfehler - Begründung für die anteilige Haftung für Behandlungsfehler - Eine empirische Studie zur anteiligen Haftung für Behandlungsfehler - Bewertung der chinesischen anteiligen Haftung für ärztliche Behandlungsfehler im Lichte des deutschen Rechts 6 Zusammenfassung der wesentlichen ErgebnisseLiteratur- und Sachwortverzeichnis