Description
(Short description)
Der Vergleich der Würdekonzeptionen des deutschen und des europäischen Rechts bildet das Leitmotiv der Arbeit, die im ersten Teil als normtheoretische Analyse des Art. 1 Abs. 1 GG das Konzept der Menschenwürde kritisch hinterfragt und anhand dessen die Struktur, Funktion und Verwendung des Würdebegriffes im deutschen Recht aufgezeigt werden. Im zweiten Teil schließt daran die Frage der Rezeption und die Analyse des Würdebegriffes im Europäischen Recht an.
(Text)
Die Debatte um die Bedeutung und den Schutz der Menschenwürde erlebt eine Renaissance, die sich schon länger nicht mehr nur auf das deutsche Recht beschränkt, sondern zugleich auch Frage des europäischen Rechts ist. Die Konzeption des Begriffes der Menschenwürde als kategorische Norm und unveräußerliches Gut ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Rechts, während im europäischen Recht lange eine ausdrückliche Normierung der Menschenwürde fehlte, die erst durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union erfolgte. Der Vergleich der Würdekonzeptionen des deutschen und des europäischen Rechts bildet das Leitmotiv der Arbeit, die im ersten Teil als normtheoretische Analyse des Art. 1 Abs. 1 GG das Konzept der Menschenwürde kritisch hinterfragt und anhand dessen die Struktur, Funktion und Verwendung des Würdebegriffes im deutschen Recht aufgezeigt werden. Im zweiten Teil schließt daran die Frage der Rezeption und die Analyse des Würdebegriffes im Europäischen Recht an.
(Table of content)
EinleitungTeil 1: Das Prinzip der Menschenwürde im deutschen RechtDie Norm des Art. 1 Abs. 1 GG. Der Rechtsbegriff der Menschenwürde - Die Menschenwürdenorm in der verfassungsgerichtlichen Praxis - Rezeption des Art. 1 Abs. 1 GG im Spiegel der (Verfassungs-)Rechtswissenschaft - Zusammenfassung. Die strukturellen Elemente des Art. 1 Abs. 1 GGTeil 2: Die Menschenwürde im europäischen Recht - am Beispiel ausgewählter Rechtsnormen des Europarates sowie der Europäischen Union und der entsprechenden RechtspraxisStrukturelle Entwicklungen. Ausgangslage - Entwicklungslinien überstaatlicher Zusammenarbeit auf dem Weg zu einer gemeinschaftlichen Rechtsordnung - Wesentliche Rechtsakte im Bereich des Grund- und Menschenrechtschutzes auf Ebene des Europarates - Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) - Die Menschenwürde in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH). Ansätze eines Konzeptes? - Der Verfassungsentwurf für Europa und der Vertrag vonLissabon als ablösender Kompromiss: Entscheidende Entwicklungen (auch) im europäischen Grundrechtsschutz? - Weitere Maßnahmen der Europäischen Union - Fazit: Die Europäische Union zwischen unverbindlichen Erklärungen und bindenden Rechtssätzen. Der Weg zu einem europäischen GrundrechtsschutzAbschließende ThesenSchlusswortLiteratur- und Sachwortverzeichnis
(Text)
»Human Dignity as Concept in German and European Law«Human dignity as a legal concept in German law is not a good to be balanced or weighed against other goods, but a prohibition norm. In European law, such a concept of dignity has not been established yet. Human dignity as concept in German and European law and the question of a coherence of these concepts are the guidelines of this analysis intending to point out the differences as well as common functions of both concepts.