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Für den Vorstand einer Obergesellschaft besteht die Pflicht zur Einrichtung eines zentralen Compliancesystems auch im dezentralen Konzern, da in der Praxis eine Haftung für Verstöße von Tochtergesellschaften zwar nicht nach deutschem Recht, aber nach EU-Kartellrecht und exterritorial angewendetem britischen und amerikanischen Recht besteht. Alle wesentlichen Elemente eines solchen Systems sind jedoch auch im faktischen AG-Konzern gesellschafts- und länderübergreifend zentral implementierbar. »Centralized vs De-Centralized Compliance in a Group of Companies«Despite the adverse intention of the law, parent companies are liable for Non-Compliance of their subsidiaries per EU-Antitrust regulations and extraterritorial reach of the UK Bribery Act and U.S. Foreign Corrupt Practices Act. This research proves that, although not addressed by German law, the parent company can and must take actions to overcome the existing restrictions of data protection and German Stock Corporation laws, and enforce a central compliance system throughout all group entities. 1. Einführung und GrundlagenEinleitung - Grundlagen und Reichweite der Konzerncompliance - Rechtspflicht zur Konzerncompliance2. Die Zurechnung von Complianceverstößen auf die ObergesellschaftHaftungskonzepte bei Kartellverstößen und Korruption - Sanktionierung nach deutschem Recht - Der Konzern als wirtschaftliche Einheit im europäischen Kartellrecht - Verantwortlichkeit der Muttergesellschaft nach dem FCPA - Verantwortlichkeit der Muttergesellschaft nach dem UK Bribery Act - Ergebniszusammenfassung: Zurechnung von Complianceverstößen auf die Obergesellschaft3. Implikation aus den Haftungskonzepten für die Unternehmens- und ComplianceorganisationSchadensabwendung von der Obergesellschaft - Notwendigkeit zentraler Elemente des Konzern-CMS - Ergebniszusammenfassung und Abwägung der Handlungsalternativen4. Möglichkeit zentraler Konzerncompliance im dezentralen KonzernSpannungsverhältnis zentraler Strukturen im faktischen Aktienkonzern - Bestandteile eines CMS - Veranlassung eines zentralen Konzern-CMS - Feststellung und Ausgleich von Nachteilen - Verortung von Konzerncompliance als Zentralfunktion in einer Matrixorganisation - Ergebniszusammenfassung: Möglichkeit der Errichtung eines Konzern-CMS5. Fazit und Ergebnisse in ThesenLiteraturverzeichnisEntscheidungsverzeichnisVerzeichnis amtlicher Quellen und MaterialienStichwortverzeichnis Silvester Ibes, CPA (NY), Compliance Officer (Univ.), ist Leiter Bereich Finanzen von Ford of Europe in Köln. Vor seinem Wechsel in die Europazentrale von Ford im Juli 2011 sammelte er im High Potential Programm von KPMG Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung in Düsseldorf und Mailand (2005-2007) bevor er für drei Jahre nach New York wechselte, wo er die Prüfung deutscher Unternehmen in den USA und - nach seiner Rückkehr 2010 - des Konzernabschlusses eines internationalen Handelskonzerns leitete. Aufbauend auf seinem wirtschaftsrechtlichen Studium an der Universität Siegen promovierte er nebenberuflich zur Konzerncompliance. Silvester Ibes wurde von der University of New York als Certified Public Accountant lizensiert und ist zertifizierter Compliance Officer der Universität Augsburg.



