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Description
(Short description)
Die hier behandelten Verlustrisiken nicht geschäftsführender Investoren in Unternehmen des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit unterschieden sich abhängig von dem jeweiligen Anlagemodell teils sehr. Sie richteten sich nach der Höhe der Gewinnaussicht und dem Grad der Unternehmenseinbindung, wobei das Risiko in Darlehensverhältnissen am geringsten ausfiel. Im Rahmen von Formen einer commenda waren Anleger bereits etwas in das Unternehmen des Kapitalempfängers eingebunden, verloren jedoch höchstens ihre Investition. Nicht geschäftsführenden Gesellschaftern drohten dagegen wegen ihrer Mithaftung für Gesellschaftsverluste weitere Verluste, wozu man aber Haftungsbeschränkungen entwickelte.
(Text)
Untersucht wurde die Risikogestaltung für nicht geschäftsführende Investoren in Unternehmen des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit, die auf Personenzusammenschlüssen basierten. Das betrifft insbesondere Darlehensgeber und nicht geschäftsführende Teilhaber in Unternehmensformen der sogenannten commenda und in Familiengesellschaften sowie deren Haftungsverhältnisse. Besonders beachtet wurden die relevanten Handelsräume Italiens und Süddeutschlands inklusive deren Verknüpfungen.Das Anlagerisiko war stets mit der Höhe der Gewinnaussicht und dem Grad der Unternehmenseinbindung verbunden, wobei das Risiko in Darlehensverhältnissen am geringsten ausfiel. Im Rahmen von Formen einer commenda waren Anleger bereits etwas in das Unternehmen des Kapitalempfängers eingebunden, verloren jedoch höchstens ihre Investition. Nicht geschäftsführenden Gesellschaftern drohten dagegen wegen ihrer Mithaftung für Gesellschaftsverluste weitere Verluste, wozu man aber bald Haftungsbeschränkungen entwickelte.
(Table of content)
A. EinführungB. Verlustrisiken in »Darlehensverhältnissen«Das auf das römische mutuum zurückgehende Darlehen - Der Rentenkauf - Das Seedarlehen - Das depositum - ZwischenbetrachtungC. Verlustrisiken in commenda-VerhältnissenGrundsätzliches zur commenda - Einzelne Ausgestaltungen der commendaD. Verlustrisiken in der compagnia ItaliensDie Vereinigung der compagnia - Investitionen nicht Geschäftsführender als Darlehens- und Depositengeber - Investitionen nicht Geschäftsführender als GesellschafterE. Verlustrisiken in deutschen HandelsgesellschaftenGesellschaften in Deutschland - Investitionen nicht geschäftsführender Gesellschafter - Anfänge von Haftungsbeschränkungen für nicht geschäftsführende Gesellschafter - Haftung gemäß dem kaiserlichen Privileg für Nürnberg von 1464 - Gesetzliche Ausformungen nach Erlass des Privilegs in Nürnberg - Anwendung der normierten Haftungsbeschränkung in Nürnberg - Normierung und Anwendung einer Haftungsbeschränkung in anderen Städten - Nicht geschäftsführende Gesellschafter in Städten ohne eine Haftungsbeschränkung - Ergebnis zu den deutschen Regelungen bis ins 16. JahrhundertF. SchlussbetrachtungQuellen- und LiteraturverzeichnisNicht editierte Handschriftenquellen - Drucke und Quelleneditionen - LiteraturStichwortverzeichnis