Description
Die Autorin setzt sich damit auseinander, inwieweit der Stand der kriminologischen Forschung strafrechtliche Sonderregelungen für Sexualstraftäter rechtfertigt, die auf ein besonderes Sicherungsbedürfnis der Gesellschaft gegenüber dieser Tätergruppe gestützt werden. Es wird eruiert, ob von Sexualdelinquenten eine Gefahr ausgeht, die über das anderen Straftätern innewohnende Gefahrenpotential hinausreicht, oder ob der Gesetzgeber weniger den wissenschaftlichen Forschungsstand berücksichtigt als vielmehr gesellschaftliche Bedürfnisse bedient. »Equal Rights for All - Also for Sex Offenders?«This doctoral thesis asks in what way the status quo of criminological research justifies special criminal law regulations for sex offenders, based on special social protection needs from this particular delinquent group. It answers the question if sex offenders are more dangerous than other delinquent groups, or if the legislator rather regards worries of society than scientific research results. Teil 1: EinleitungKriminalpolitische Ausgangslage und Ziel der Arbeit - Gang der DarstellungTeil 2: GrundlagenBegriffsbestimmungen - Rechtshistorische Entwicklung des Sexualstrafrechts - Umfang, Struktur und Entwicklung der Sexualkriminalität - Legalbewährungsstudien - ZusammenfassungTeil 3: Analyse der für Sexualstraftäter geltenden SonderregelungenSanktionenrechtliche Sonderregelungen - Strafprozessuale Sonderregelungen - Vollzugsrechtliche Sonderregelungen - Registerrechtliche SonderregelungenTeil 4: Ergebnisse der Analyse und gesamtgesellschaftliche EinordnungErgebnisse der Einzelanalyse aller Sonderregelungen - Entstehungs- und Entwicklungsbedingungen eines Sonderrechts für Sexualstraftäter - Feindstrafrechtliche TendenzenTeil 5: SchlussbetrachtungBerechtigung eines symbolischen Sonderrechts für Sexualstraftäter - Überblick über mögliche Alternativen - FazitLiteraturverzeichnisSachverzeichnis Lara Steiger studierte von 2006 bis 2012 Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen mit dem Schwerpunkt Rechtspflege in Strafsachen. Nach dem ersten Staatsexamen promovierte sie bei Prof. Dr. Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen, und arbeitete als akademische Mitarbeiterin an dessen Lehrstuhl für Kriminologie, Straf- und Sanktionenrecht. Seit 2015 ist sie Referendarin am Landgericht Stuttgart.



