Dogmatische Aspekte der Rechtfertigung bei Binnenkollision von Rechtsgütern (Schriften zum Strafrecht)

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Dogmatische Aspekte der Rechtfertigung bei Binnenkollision von Rechtsgütern (Schriften zum Strafrecht)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428148561

Description

Bei Binnenkollision von Rechtsgütern, sprich wenn ein Rechtsgut einer Person beeinträchtigt wird, um ein anderes Rechtsgut derselben Person zu retten, herrscht zwar Einigkeit bezogen auf das Ergebnis einer Rechtfertigung. Die Wahl des konkreten Rechtfertigungsgrundes wird jedoch herkömmlicherweise nicht einheitlich vorgenommen. Vor diesem Hintergrund werden in der Arbeit Herangehensweisen an die Rechtfertigung entsprechender Fälle untersucht, um eine einheitliche Lösung zu schaffen. Under German law, a person is justified when he or she violates legal rights of someone else to save another legal right of the same person approving this action. However, the concrete derivation of justification is not always carried out in the same way. This publication analyses different approaches in order to establish a consistent way of justification. A. Einführung in die Problemstellung, Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

B. Begriffsbestimmung

Definition der Konstellation in der Literatur - Die Bedeutung des Wortzusatzes »Binnen«. Unterscheidung zwischen reiner und partieller Binnenkollision - Die Begriffskomponente »Rechtsgut« - Die Begriffskomponente »Kollision« - Zusammenfassung zur Begriffsbestimmung

C. Das Erfordernis eines einheitlichen Rechtfertigungsansatzes

Bedeutung und Voraussetzungen einer einheitlichen Handhabung der Rechtfertigung - Differenzierte Betrachtung der Vergleichbarkeit unter Berücksichtigung der entwickelten Systematik der Binnenkollision - Zusammenfassung zum Erfordernis eines einheitlichen Rechtfertigungsansatzes

D. Der einheitliche Rechtfertigungsansatz bei reiner Binnenkollision

34 StGB als einheitlicher Rechtfertigungsansatz bei reiner Binnenkollision - Die Einwilligungsregeln als einheitlicher Rechtfertigungsansatz bei reiner Binnenkollision - Die Geschäftsführung ohne Auftrag als einheitlicher Rechtfertigungsansatz bei reiner Binnenkollision - Untersuchung sonstiger potentieller Rechtfertigungsansätze bei reiner Binnenkollision - Ergebnis zur Suche eines einheitlichen Rechtfertigungsansatzes bei reiner Binnenkollision

E. Die sachgerechten Rechtfertigungsansätze bei partieller Binnenkollision

Beteiligung aller Drittrechtsgüter auf derselben Kollisionsseite - Beteiligung von Drittrechtsgütern auf unterschiedlichen Kollisionsseiten - Auseinandersetzung mit potentiellen Ungereimtheiten bei einem Vergleich der entwickelten Lösungsansätze - Zusammenfassung zur Suche der sachgerechten Rechtfertigungsansätze bei partieller Binnenkollision

F. Folgeprobleme im Zusammenhang mit den Einwilligungsregeln

Untersuchung der Einwilligungssperren aus binnenkollisionsspezifischer Perspektive - Die Konstellation der Einwilligung in eine Gefährdung - Anwendbarkeit der Einwilligungsregeln bei Einwilligungsunfähigkeit - Zusammenfassung zu den Folgeproblemen im Zusammenhang mit den Einwilligungsregeln

G. Erörterung der Sonderfälle

Lebensgefährliche Rettungsmaßnahmen - Anerkannte Sterbehilfekonstellationen - Verhinderung eines Suizids - Zusammenfassung zur Erörterung der Sonderfälle

H. Zusammenfassung der Ergebnisse und abschließendes Fazit

Literaturverzeichnis

Sachwortverzeichnis Christina Dörr studierte Rechtswissenschaft (Schwerpunkt: Kriminalwissenschaften) an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Die Erste juristische Prüfung absolvierte sie im Jahr 2012. Im Anschluss daran begann sie an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg ihre Promotion bei Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Hillenkamp zu einem strafrechtsdogmatischen Thema. Die Promotion wurde durch ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert und im Herbst 2015 abgeschlossen. Während ihrer Promotion war sie als Leiterin von Arbeitsgemeinschaften im Verfassungsrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg tätig. Seit Oktober 2015 ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Heidelberg.

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