Grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in der Europäischen Union : Patientenmobilität unter Geltung der Richtlinie 2011/24/EU.. Dissertationsschrift (Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 328) (2015. 262 S. 233 mm)

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Grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in der Europäischen Union : Patientenmobilität unter Geltung der Richtlinie 2011/24/EU.. Dissertationsschrift (Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 328) (2015. 262 S. 233 mm)

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  • 商品コード 9783428146970

Description


(Short description)
Die Rechtsentwicklung zur Patientenmobilität begann im Jahr 1998 mit den grundlegenden EuGH-Urteilen Decker und Kohll. Die auf der Auslegung der Dienstleistungs- und Warenverkehrsfreiheit beruhende Rechtsprechung warf in grundfreiheits- und kompetenzrechtlicher Hinsicht zahlreiche Fragen auf. Neben der bestehenden VO (EG) Nr. 883/2004 ist mit Erlass der RL 2011/24/EU nun ein dreischichtiges unionsrechtliches Regelungsgefüge entstanden, dessen Vorgaben in das deutsche SGB V umzusetzen sind.
(Text)
Die Arbeit widmet sich der Patientenmobilität, deren Rechtsentwicklung mit den grundlegenden EuGH-Urteilen Decker und Kohll im Jahr 1998 ihren Anfang nahm und in dem Erlass der RL 2011/24/EU ihren vorläufigen Höhepunkt fand. Die auf der Auslegung der Dienstleistungs- und Warenverkehrsfreiheit beruhende Rechtsprechung führte zu beachtlichen Fortbildungen im Recht der Grundfreiheiten und sah sich von Beginn an dem schwerwiegenden Vorwurf ausgesetzt, die mitgliedstaatliche Souveränität im Bereich der Gesundheitsversorgung zu unterlaufen. Die Arbeit erfasst das dreischichtige unionsrechtliche Regelungsgefüge bestehend aus Grundfreiheiten, RL 2011/24/EU sowie VO (EG) Nr. 883/2004 und untersucht die zugrundeliegenden grundfreiheits- und kompetenzdogmatischen Fragestellungen. Bei der Überprüfung der Umsetzung der Vorgaben in das deutsche SGB V werden einzelne Umsetzungsdefizite aufgezeigt. Abschließend blickt die Arbeit auf tatsächliche und ökonomische Aspekte der Patientenmobilität.
(Table of content)
Einleitung

1. Der grundfreiheitliche Kostenerstattungsanspruch

Die entschiedenen Rechtssachen - Anwendbarkeit der Grundfreiheiten - Die Schutzbereiche der Dienstleistungs- und Warenverkehrsfreiheit - Beeinträchtigungen der Grundfreiheiten - Rechtfertigung einer Beeinträchtigung - Rechtsfolge des Verstoßes gegen die Grundfreiheiten - Fazit zur Rechtsprechung des EuGH

2. Die Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Der Weg zum Erlass der Richtlinie - Der Regelungsgehalt der Richtlinie im Lichte der EuGH-Rechtsprechung - Die Rechtsetzungskompetenz der Europäischen Union - Fazit zur Richtlinie 2011/24/EU

3. Das Verordnungsrecht zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit im unionsrechtlichen Regelungsgefüge

Die Hintergründe der Sozialrechtskoordinierung - Die Regelungen zu Leistungen bei Krankheit der VO (EG) Nr. 883/2004 - Das Regelungsgefüge aus Verordnungsrechtund Kostenerstattungsanspruch - Fazit zum unionsrechtlichen Regelungsgefüge

4. Die Auswirkungen des Unionsrechts auf das deutsche Recht der gesetzlichen Krankenversicherung

Das deutsche Recht der gesetzlichen Krankenversicherung im Lichte des Unionsrechts - Konflikte des Kostenerstattungsanspruchs mit den Strukturprinzipien - Auswirkungen auf das Leistungserbringungsrecht - Fazit zu den Auswirkungen des Unionsrechts

5. Potentiale der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Tatsächlicher Befund - Ökonomische Potentiale

Thesen

Literatur- und Sachwortverzeichnis
(Text)
»Cross-Border Healthcare in the European Union«

Since the cases Kohll/Decker in 1998, the ECJ has been establishing principles of European cross-border healthcare. These judgements raised numerous questions on the interpretation of the fundamental freedoms and the Union's competences. The ECJ's case law, the Regulation (EC) No 883/2004 on the coordination of social security systems and the recently adopted Directive 2011/24/EU now constitute a three-layered legal framework that has to be transposed into German social security law.

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