Description
Längst ist Völkerrecht nicht mehr nur zwischenstaatliches Recht, sondern dient vor allem den Interessen natürlicher Personen. So sind heute auch nationale Sachverhalte wie durch interne bewaffnete Konflikte, Situationen allgemeiner Gewalt und Menschenrechtsverletzungen verursachte Binnenvertriebenensituationen Gegenstand internationalen Rechts. Völkerrechtliche Verpflichtungen nichtstaatlicher Gewaltakteure gegenüber Binnenvertriebenen folgen dann aus dem humanitären Völkerrecht, den Menschenrechten und dem Völkerstrafrecht. Zur Veranschaulichung des Themas dient der Darfur-Konflikt. »International Legal Obligations of Armed Non-State Actors Towards Internally Displaced Persons. The Case Darfur«
Public international law is no longer only intergovernmental law, but also serves the interests of the individual. Thus, today national issues such as situations of internal displacement caused by non-international armed conflicts, situations of generalized violence and violations of human rights are subject to international law. International legal obligations of armed non-state actors towards internally displaced persons follow from international humanitarian law, human rights law and international criminal law. The Darfur conflict serves as a case example to illustrate the matter. Einführung
Problemstellung - Stand der Forschung - Gang der Untersuchung
1. Begriffsbestimmungen
Nichtstaatliche Gewaltakteure - Binnenvertriebene - Die Beziehung zwischen nichtstaatlichen Gewaltakteuren und Binnenvertriebenen
2. Der Darfur-Konflikt
Darfur - Konfliktursachen - Bürgerkrieg - Ausblick
3. Völkerrechtliche Verpflichtungen nichtstaatlicher Gewaltakteure gegenüber Binnenvertriebenen
Humanitäres Völkerrecht - Menschenrechte - Bi- bzw. multilaterale Abkommen und unilaterale Erklärungen - Völkerstrafrecht
4. Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick
Zusammenfassung - Ausblick
Summary
Literaturverzeichnis
Allgemeine Literatur - Auswahl an Berichten der Vereinten Nationen - Darfur-Konflikt - Interviews
Stichwortverzeichnis Viola Teubert, geboren 1986, studierte von 2007 bis 2011 Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Völker- und Europarecht an der Philipps-Universität Marburg. Auslandspraktika absolvierte sie in Budapest, Brüssel und Nairobi. Neben ihrer Promotion arbeitete sie bis 2013 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Prof. Dr. Monika Böhm. Ein Forschungsaufenthalt führte sie im Sommer 2013 nach Uganda und in den Südsudan. 2014 schloss Frau Teubert ihre Promotion an der Philipps-Universität Marburg ab. Im selben Jahr trat sie in Frankfurt a.M. in den juristischen Vorbereitungsdienst ein. Ihre Verwaltungsstation verbrachte sie an der Deutschen Botschaft in Reykjavik. Viola Teubert war in der Grund- und in der Graduiertenförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung. »Alles in allem handelt es sich um eine umfassende Darstellung des Darfur-Konfliktes. Die Grundforderung, auch nichtstaatliche Akteure als Völkerrechtssubjekte anzuerkennen, ist ein Ansatz für eine dauerhafte Lösung des Konfliktes. [...] Insgesamt handelt es sich um eine Doktorarbeit, welche sich durch Struktur, damit verbundene Verständlichkeit und Gründlichkeit auszeichnet.« Elisabeth Meurer, in: Humanitäres Völkerrecht - Informationsschriften / Journal of International Law of Peace and Armed Conflict, Bd. 28 4/2015
»Die Dissertation hat einen wichtigen Detailaspekt der Flüchtlingsproblematik, die angesichts der europäischen Perspektive des grenzüberschreitenden Flüchtlingsstroms häufig aus dem Blick gerät, an einem konkreten Beispiel ausgeleuchtet.« Albrecht Weber, in: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik, 1/2016
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