Description
Die Zukunft der von Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Drittstaaten abgeschlossenen bilateralen Investitionsschutzabkommen (Extra-EU BITs) hängt unter anderem von der Vereinbarkeit der darin oft enthaltenen Investor-Staat-Schiedsklauseln mit den Diskriminierungsverboten des AEUV ab. Ein potentieller Konflikt zwischen Investitionsschutzrecht und Unionsrecht besteht dabei nicht nur aus der Perspektive des Mitgliedstaats als Ausgangsstaat, sondern auch als Gaststaat einer Investition. »Investment Treaty Arbitration and Non-Discrimination«
The future of bilateral investment treaties between EU member states and third states (extra-EU BITs) depends on the question of whether it can be in line with the principle of non-discrimination underlying EU law if the member states, by entering into extra-EU BITs, accord rights to individual investors that are not accorded to investors falling outside the scope of such treaties. The arbitration clauses that are typically contained in extra-EU BITs are of particular relevance in this context. 1. Einleitung
Problemstellung - Praktische Relevanz - Stand der Diskussion - Gegenstand und Gang der Untersuchung
2. Rechtsfolgen der Unionsrechtswidrigkeit
Rechtsfolgen für die Verhandlung neuer Extra-EU BITs - Rechtsfolgen für unterzeichnete Extra-EU BITs - Auswirkungen auf Investor-Staat-Schiedsverfahren - Zwischenergebnis
3. Prüfungsmaßstab für Extra-EU BITs
Subsidiarität des allgemeinen Diskriminierungsverbots - Abgrenzung zu den Beschränkungsverboten - Schutzumfang der Schiedsklauseln in Extra-EU BITs - Zuordnung der verschiedenen Investitionsformen - Verhältnis der Grundfreiheiten
4. Mitgliedstaaten als Investitions-Exporteure
Anknüpfungspunkt und Vorwurfsgegenstand - Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit
5. Mitgliedstaaten als Investitions-Importeure
Anknüpfungspunkt und Vorwurfsgegenstand - Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit
6. Gesamtergebnis
Literaturverzeichnis
Entscheidungssammlung
Sachverzeichnis Laura Bräuninger studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und der Karls-Universität Prag. Ihren juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie im Bezirk des Kammergerichts Berlin sowie in den USA. In den Jahren 2013 und 2014 promovierte sie an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen mit einer Dissertation zum Verhältnis des internationalen Investitionsschutzrechts zum Recht der Europäischen Union. Seit Februar 2013 arbeitet Laura Bräuninger als Rechtsanwältin bei einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Stuttgart. Im Sommersemester 2014 war sie Dozentin an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. "Alles in allem: Die angezeigte Schrift legt vielfach wirklichen Grund und verdient nachhaltige Beachtung." Prof. Dr. Rupert Scholz, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 20/2015



