Description
(Short description)
"Das Steuerstrafrecht ist", wie BGH-Richter Markus Jäger bereits vor nahezu einem Jahrzehnt auf dem XI. Strafverteidiger-Frühjahrssymposium treffend ausgeführt hat, "eine außergewöhnliche Rechtsmaterie". Dies gilt im Besonderen für die Verfolgungsverjährung, bei der der Blankettrechtscharakter des Steuerstrafrechts in seiner ganzen Schärfe zu Tage tritt. Viele der daraus resultierenden, stets über "Wohl und Wehe" der Strafverfolgung entscheidenden Fragen sind bis heute nicht abschließend geklärt.
(Text)
Die Untersuchung befasst sich - in dieser umfassenden Form erstmalig - mit der Verfolgungsverjährung speziell im Steuerstrafrecht. Sie orientiert sich dabei an den vier Grundfragen des Verjährungsrechts nach (1) der Dauer der in casu maßgeblichen Verjährungsfrist, (2) dem Beginn des Fristlaufs sowie dem Eingreifen etwaiger (3) Unterbrechungs- und (4) Ruhenstatbestände. Ihre Ziele sind die Aufklärung der lex lata, die wissenschaftliche Fixierung des Verjährungsbeginns bei sämtlichen Steuerstraftatbeständen und die Ermöglichung eines erleichterten Zugangs zu diesem spezifischen Teilbereich des Verjährungsrechts insgesamt. Dies umfasst - inter alia - nicht nur den seit jeher umstrittenen "Klassiker" des Verjährungsbeginns bei der Hinterziehung von Veranlagungssteuern gemäß Paragraph 370 I Nr. 2 AO, der auch rechtstatsächlich exploriert wird, oder die nach wie vor bestehenden vielfältigen Unklarheiten der Neuregelung des Paragraphen 376 I AO. Unter den Vorzeichen der Verjährung werden außerdem einzelne besonders praxisbedeutsame Fallgruppen wie der "Zigarettenschmuggel" oder die "Kindergeldhinterziehung" behandelt.
(Table of content)
Einführung in den UntersuchungsgegenstandVier auf den ersten Blick »sympathisch-simple« Grundfragen - Ziele und Gang der Untersuchung1. Grundlagen und -begriffeSteuerstrafrecht, was ist das? - Das Rechtsinstitut der Verjährung im Steuer-, Straf- und Steuerstrafrecht2. Die VerfolgungsverjährungsfristenRechtshistorischer Überblick - Die Verjährungsfristen im Steuerstrafrecht3. Der Verjährungsbeginn bei 370 AOVeranlagungssteuern - Fälligkeitssteuern - Ausgewähltes Praxisbeispiel: Die »Kindergeldhinterziehung«4. Der Verjährungsbeginn bei den übrigen SteuerstraftatbeständenSteuerzeichenfälschung und Begünstigung von Steuerstraftaten ( 369 I Nr. 3, 4 AO) - Steuerhehlerei ( 374 AO) - Schmuggel und Bannbruch ( 373, 372 AO) - 26b, 26c UStG: Gewerbs- oder bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens - Lotteriesteuerhinterziehung ( 23 RennwLottG)5. Schlussbetrachtung und »Verjährungskompass«»Amerikanische Verhältnisse« im deutschen Steuerstraf- und -verjährungsrecht? - »Verjährungskompass«Literaturverzeichnis, Sachregister