Description
Nahezu alle Sportarten sind von Dopingvergehen betroffen, die für Konkurrenten, Zuschauer und Sportverbände ein großes Ärgernis darstellen. Daher wird ständig nach effektiveren Methoden zur Bekämpfung des "Sportbetrugs" gesucht. Der besonders betroffene Weltradsportverband reagierte mit einer "Ehrenerklärung", in der die Athleten nicht nur öffentlich versichern mussten, keine verbotenen Mittel anzuwenden, sondern für den Fall der Missachtung eine Strafe in Höhe eines Jahresgehalts an den Verband versprachen. Die hieraus folgenden komplexen Rechtsfragen sind Gegenstand der Untersuchung. »Contractual Penalty in Case of Doping Violation«
Many different sports have to deal with doping violation. This is a problem not only to competitors but also to all fans and sports federations. As a solution the international cycling federation established an amends. All athletes subject themselves under a self-commitment which inflicts them not to use illicit drugs. In case of non-compliance the athletes agree on paying a contractual penalty in the amount of a years salary to the federation. This raises questions about the legal admissibility under German and European civil and competition law. Einleitung
1. Kollisionsrechtliche Fragen
Unmittelbare Bindung der Sportler: Geltung von Sportregeln aufgrund unmittelbarer Rechtssetzung durch die zuständigen Sportverbände - Rechtsgeschäftliche Bindung
2. Materielles Recht
Rechtsbindungswille - Rechtliche Einordnung der Erklärung - Prüfungsmaßstab - Nationales Recht - Europarecht - Zusammenfassung
3. Prozessuale Fragen
Allgemeines - Zulässigkeit der Klage vor einem deutschen Gericht - Zusammenfassung
4. Beweisfragen im Dopingverfahren
Indirekter Dopingnachweis - Beweislastverteilung
Schluss
Literatur- und Sachverzeichnis Patrick Meier, geb. 1985, studierte Rechtswissenschaften in Würzburg und legte dort die erste Juristische Prüfung 2010 ab. Die zweite Juristische Staatsprüfung folgte 2014 ebenfalls in Bayern. Seit 2010 ist er am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Historische Rechtsvergleichung (Prof. Dr. Jan Dirk Harke) an der Universität Würzburg als Wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt. Neben dem Sportrecht, ist er im gesamten materiellen Zivilrecht, der Vertragsgestaltung sowie dem Prozess- und Insolvenzrecht wissenschaftlich tätig und publiziert regelmäßig in diesen Bereichen als Autor von Aufsätzen und Kommentaren. Seit 2010 ist er Richter am Bundessport- und Schiedsgericht des BDR.



