- ホーム
- > 洋書
- > ドイツ書
- > Social Sciences, Jurisprudence & Economy
- > Jurisprudence & Law
- > general surveys & lexicons
Description
Die internationale Konferenz, die 2013 in Fukuoka, Japan, stattfand, befasste sich mit der Interpretation und dem Umfeld der Quellen des römischen Rechts. Die in diesem Buch publizierten Vorträge beleuchten in deutscher oder englischer Sprache die Quellen des römischen Rechts unter rechtshistorischen und rechtsdogmatischen sowie unter archäologischen und kulturgeschichtlichen Gesichtspunkten; die Autoren untersuchen auch den Einfluss des römischen Rechts auf gegenwärtige Zivilrechtsordnungen in Europa und Ostasien. »From the Workshop of Roman lawyers«In 2013 an international conference took place in Fukuoka, Japan, which had as its theme the interpretation and context of Roman law sources. The English and German papers delivered there and assembled in this book highlight these sources from various points of view: legal history, legal doctrine, archaeology and cultural history. Also the influence of Roman law on modern civilian systems in Europe and East-Asia is a subject considered. Frits BrandsmaGab es eine Form der Ehescheidung bei den Römern seit der lex Iulia de adulteriis? Einige Bemerkungen zu D. 24,2,9Byoung Jo ChoeZur Debatte um den Rutiliana-Fall (Paul. D. 4,4,38 pr.). Wie soll man einen Textlesen?Thomas FinkenauerDas entgeltliche Mandat im römischen RechtSeiji FukudaDer Inhalt des Bürgschaftsauftrags: eine Meinungsverschiedenheit über D. 17,1,38 Marcell. 1 resp. im MittelalterJean-François GerkensFernand De Visscher als ArchäologeTomoyoshi Hayashi»I ask and he gave his opinion« (quaero, respondit) - Some Reflections on the Forms of Legal Questions and Responses in D. 17,1,59 and on their BackgroundMariko IgimiOccupatio im Alltag der RömerMakoto IshikawaMINPO 719 und das römische Recht. Eine Anwendungsmöglichkeit auf den NebentäterfallSebastian LohsseVertragliche Haftungsverschärfung beim depositumUlrich MantheDie Collatio: Inhalt, Textkritik und VerfasserfrageCarla Masi DoriaDer Redner Albucius Silus und ein »merkwürdiger« Prozess wegen MordesWataru MiyasakaD. 23,3,67 Proculus 7 epistulae: Ein angemessener Lehrstoff in Bezug auf die Übertragung des Eigentums im römischen RechtHikaru MoriD. 30,86,4: Ursprung der superficies als ius in re aliena?Shigeo NishimuraEine raffinierte Falllösung zur condictio indebiti: Scaev. D. 12,6,67,4Martin PennitzDie rechtliche Funktion von Asylstätten in Rom zur Zeit der Republik und des frühen PrinzipatsPascal PichonnazDie Begrenzung des Schadens: »circa ipsam rem« und D. 19,1,21,3: Einige diachronische ÜberlegungenDaisuke ShinomoriTestamentum porcelli: Ein von Sklaven errichtetes Testament?Boudewijn SirksZum Schadensersatzanspruch bei der Lex Aquilia anhand von D. 9,2,54 und 55 und eine Bemerkung zu D. 9,2,56Akira SugaoUsurae ultra alterum tantum: Welche Zinsen sind zum duplum des Kapitals gerechnet?Yoshihiro TabataSachmängelhaftung und NichterfüllungshaftungMinoru TanakaSemel heres semper heres: Kommentare der Humanisten zu D. 4,4,7,10 und D. 28,5,89Norio TanakaZum Verzicht auf das Widerrufsrecht bei der Schenkung von Todes wegenKazunori UemuraZur Normstruktur des Edictum aedilium curulium. Exegese von D. 21,1,14,9 und D. 21,1,28Shiro YanataThe Burden on the Share of Common Property after Dividing Common PropertyLihong ZhangStudies on Actio in Factum CivilisAutorenverzeichnisQuellenverzeichnis Mariko Igimi wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Kyushu-Universität in Fukuoka mit einer Arbeit über »contrarius consensus« bei Prof. Shigeo Nishimura in Fukuoka promoviert. Von 1996 bis 2002 arbeitete sie an der Ehime-Universität in Matsuyama, Japan, erst als Dozentin, danach als Associate Professor für Zivilrecht. Seit 2002 ist sie an der Kyushu-Universität tätig, seit 2007 als Ordinaria für Römisches Recht. Von 2005 bis 2006 war sie Stipendiatin der Alexander von Humboldt-Stiftung an der Universität des Saarlandes bei Prof. Dr. Tiziana Chiusi.Ulrich Manthe wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg i. Br. und der chinesischen Sprache in Tübingen und Peking in Freiburg mit einer Arbeit über einen römischen Juristen bei Prof. J. G. Wolf promoviert und mit einer Arbeit über römisches Erbrecht habilitiert. Von 1985 bis 2012 lehrte er Bürgerliches Recht und Römisches Recht als Ordinarius an der Universität Passau; einige Jahre lang war er Vizepräsident sowie Leiter des Sprachenzentrums seiner Universität. Er war Gastprofessor in Nanking und Krasnojarsk sowie Gutachter für die DFG für Rechtsgeschichte und für den DAAD für Projekte im Zusammenhang mit China; seit 2011 ist er ordentliches Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.Shigeo Nishimura studierte Rechtswissenschaft an der Kyoto-Universität. Von 1982 bis 2007 lehrte er Römisches Recht als Ordinarius an der Kyushu-Universität in Fukuoka, Japan; er war zwei Jahre lang Prorektor seiner Universität. Sein enger Kontakt mit europäischen Fachkollegen, der während seiner mehrmaligen Forschungsaufenthalte in Deutschland (München und Freiburg) und in den Niederlanden entstand, führte zu internationalen rechtshistorischen Symposien in Fukuoka mit Sammelbänden bei deutschen Verlagen. Von 1978 bis 1979 war er Stipendiat der Alexander von Humboldt-Stiftung an der Universität München bei Prof. Dr. Dieter Nörr. 1993 wurde ihm der Philipp Franz von Siebold-Preis für besondere Verdienste um ein besseres Verständnis von Kultur und Gesellschaft in Deutschland und Japan verliehen; 2011 erwarb er die Ehrendoktorwürde der Universität Tübingen.



