Die Drittwirkung der Minderjährigenrestitution im klassischen römischen Recht : Dissertationsschrift (Schriften zur Rechtsgeschichte 169) (2014. 204 S. 233 mm)

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Die Drittwirkung der Minderjährigenrestitution im klassischen römischen Recht : Dissertationsschrift (Schriften zur Rechtsgeschichte 169) (2014. 204 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428143122

Description


(Short description)
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Minderjährigkeit war ein bereits während der römischen Republik eingeführter prätorischer Rechtsbehelf, der dazu dienen sollte, unbilligen Übervorteilungen der schon mit Eintritt der Pubertät geschäftsfähigen Jugend entgegenzuwirken. Robra untersucht, ob, unter welchen Voraussetzungen und warum Dritte von der Wiedereinsetzung des Minderjährigen profitierten oder durch sie benachteiligt wurden.
(Text)
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Minderjährigkeit war ein prätorischer Rechtsbehelf, der dazu dienen sollte, unbilligen Übervorteilungen der bereits mit Eintritt der Pubertät geschäftsfähigen Jugend entgegenzuwirken. Bis zu einem Alter von 25 Jahren sollte es den jungen Menschen möglich sein, die Rückabwicklung eines für sie nachteiligen Rechtsgeschäfts zu erreichen. Bei der Entscheidung über die Restitution und über ihre konkrete Umsetzung kam dem Prätor ein weiter Abwägungsspielraum zu. Elisabeth Robra analysiert in ihrer Arbeit überwiegend Digestenfragmente, die Fälle der Wiedereinsetzung Minderjähriger schildern, welche neben dem Minderjährigen und seinem Geschäftspartner auch noch andere Personen betrafen. Sie untersucht, ob, unter welchen Voraussetzungen und warum Dritte von der Wiedereinsetzung des Minderjährigen profitierten oder durch sie benachteiligt wurden. Die Quellen zeigen, dass vor allem die Frage nach der Begünstigung Dritter durch die Minderjährigenrestitution von den Juristen teilweise sehr unterschiedlich beurteilt wurde. Der Rechtsbehelf der Minderjährigenrestitution bot keine hinreichende Orientierung für die Juristen und warf sie - zulasten der Rechtsklarheit - auf ihre eigenen dogmatischen und teleologischen Überlegungen zurück.
(Author portrait)
Elisabeth Christine Robra wurde am 13. März 1982 in Hannover geboren. Nach dem Abitur und einem Frankreichaufenthalt absolvierte sie zunächst das Bachelor-Programm »Europäische Studien« an der Universität Osnabrück. Es folgte ein Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Ab dem Herbst 2010 bis zum Frühjahr 2013 war Robra als wissenschaftliche Mitarbeiterin für Herrn Prof. Dr. Peter Gröschler an dem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Römisches Recht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz tätig. Nach dem Promotionsstudium, welches einen Forschungsaufenthalt an der Universität Bologna einschloss, wurde die Verfasserin im November 2013 promoviert.

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