Der demografische Wandel als Herausforderung für das Raumordnungsrecht und das Baurecht : Dissertationsschrift (Schriften zum Öffentlichen Recht 1263) (2014. 558 S. 6 farbige Abb.; 558 S., 6 farb. Abb. 233 mm)

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Der demografische Wandel als Herausforderung für das Raumordnungsrecht und das Baurecht : Dissertationsschrift (Schriften zum Öffentlichen Recht 1263) (2014. 558 S. 6 farbige Abb.; 558 S., 6 farb. Abb. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428142941

Description


(Short description)
Andrea Edenharter beschäftigt sich mit der Frage, welche Lösungen das Raumordnungsrecht, das Städtebaurecht und das Bauordnungsrecht auf die durch den demografischen Wandel hervorgerufenen Herausforderungen gegenwärtig bereithalten. Ausgangspunkt der Untersuchung, welche auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben mit in den Blick nimmt, sind die bestehenden gesetzlichen und planerischen Regelungen. In der Arbeit wird analysiert, inwieweit die geltenden Vorschriften ausreichen, um möglichen Problemen wirksam zu begegnen und bei Bedarf steuernd einzugreifen.
(Text)
Andrea Edenharter beschäftigt sich mit der Frage, welche Lösungen das Raumordnungsrecht, das Städtebaurecht und das Bauordnungsrecht für die durch den demografischen Wandel hervorgerufenen Probleme gegenwärtig bereithalten. Ausgangspunkt der Untersuchung, welche auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben mit in den Blick nimmt, sind die bestehenden gesetzlichen und planerischen Regelungen. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die geltenden Vorschriften des Raumordnungsrechts die Herausforderungen des demografischen Wandels durchaus im Blick haben, insgesamt aber nur über eine begrenzte Steuerungswirkung verfügen. Hinsichtlich des Städtebaurechts zeigt sich, dass die vorhandenen Regelungen kaum ausreichen, um die Probleme des demografischen Wandels in den Griff zu bekommen. Auch das Bauordnungsrecht eignet sich nur bedingt, um Herausforderungen, wie dem Verfall von Gebäuden, wirksam zu begegnen.
(Table of content)
1. Soziologischer Hintergrund

Begriff des demografischen Wandels - Prognose der Bevölkerungsentwicklung in Deutschland - Begriff des Alters - Tatsächliche Gegebenheiten in zentralen Lebensbereichen und Folgen der demografischen Entwicklung - Spezifische Bedürfnisse von Senioren

2. Verfassungsrechtliche und europarechtliche Grundlagen

Schutz älterer Menschen - Aufrechterhaltung von Infrastruktur, Daseins- und Nahversorgung - Schutz gegen Rückbaumaßnahmen, Änderungen der planungsrechtlichen Einordnung sowie bauordnungsrechtliche Anforderungen

3. Berücksichtigung des demografischen Wandels im Raumordnungsrecht

Auftrag und Regelungsinhalt des Raumordnungsrechts - Wirkungsweise des Raumordnungsrechts in der Praxis am Beispiel der Ansiedelung großflächiger Einzelhandelsbetriebe - Wirkungsweise des Raumordnungsrechts am Beispiel des Straßenbaus - Vorschläge für eine Anpassung an die Herausforderungen des demografischen Wandels de lege ferenda - Gesamtbewertung der Steuerungswirkung des Raumordnungsrechts

4. Berücksichtigung des demografischen Wandels im Bauplanungsrecht

Einzelhandelssteuerung - Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse älterer Menschen - Städtebauliche Steuerung des Stadtum- und -rückbaus - Aufrechterhaltung von Baurechten in vom Bevölkerungsrückgang besonders betroffenen Gegenden

5. Berücksichtigung des demografischen Wandels im Bauordnungsrecht

Verfall und Nichtnutzung baulicher Anlagen und deren Beseitigung - Bauordnungsrechtliche Anforderungen an seniorengerechtes Bauen

Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis, Verzeichnis der verwendeten amtlichen Statistiken, Sachwortverzeichnis
(Author portrait)
Andrea Edenharter, geboren 1985 in Amberg, studierte von 2005-2009 Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg. Das Referendariat absolvierte sie im OLG-Bezirk Nürnberg sowie bei der Vertretung des Freistaats Bayern bei der EU in Brüssel. Daneben war sie als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Regensburg am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht (Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack) beschäftigt. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im Jahr 2011 begann sie dort ihre Tätigkeit als Akademische Rätin a.Z. Sie ist Autorin mehrerer Beiträge auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, insbesondere des Verwaltungsrechts und des Europarechts.

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