Mediation als rationaler Diskurs : Überpositive Legitimation der Mediation und Vergleich zum Gerichtsprozess am Maßstab der Alexyschen Diskurstheorie. Dissertationsschrift (Schriften zur Rechtstheorie 275) (2014. 282 S. 233 mm)

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Mediation als rationaler Diskurs : Überpositive Legitimation der Mediation und Vergleich zum Gerichtsprozess am Maßstab der Alexyschen Diskurstheorie. Dissertationsschrift (Schriften zur Rechtstheorie 275) (2014. 282 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428142736

Description


(Short description)
Ist Mediation ein Diskurs? Der Autor zeigt, dass die ökonomischen Vorteile und die befriedende Wirkung das Verfahren nicht vollständig legitimieren. Er bietet die soweit ersichtlich erste umfassende Diskursanalyse der Mediation an und versucht sie mit der alexyschen Diskurstheorie überpositiv zu legitimieren. Mediation ist demnach ein Richtigkeitsdiskurs, in dem eine ideale Diskurssituation gefördert wird. Auch wird Mediation diskurstheoretisch mit dem Straf- und Zivilprozess verglichen.
(Text)
Die rechtswissenschaftliche Arbeit widmet sich der interdisziplinären Grundlagenforschung der Mediation. Es handelt sich soweit ersichtlich um die erste umfassende Diskursanalyse dieses Verfahrens. Jonas Hennig untersucht die bestehenden Vorteile der Mediation von ökonomischen Aspekten bis zur befriedenden Wirkung und stellt heraus, dass diese zwar hilfreich sind, aber die Mediation nicht vollständig legitimieren. Anschließend wird auf Grundlage der alexyschen Diskurstheorie herausgearbeitet, dass Mediation ein auf Richtigkeit abzielender Diskurs ist, der zahlreiche Methoden und Prinzipien beinhaltet, die eine ideale Diskurssituation fördern. Es wird versucht, daraus die wohl erste überpositive und universelle Legitimationsgrundlage der Mediation abzuleiten. Ebenso wird die Diskurssituation der Mediation mit derjenigen des Straf- und Zivilprozesses verglichen.
(Table of content)
Einleitung

Einführung: Gegenstand, Relevanz und Ziel der Arbeit - Gang der Ausarbeitung

A. Das Verfahren der Mediation

Begriff und Prinzipien der Mediation - Geltung der Mediationsprinzipien - Rolle des Mediators - Struktur der Mediation - Methoden der Mediation

B. Begründungsansätze der Mediation

Pragmatische Dimension - Gesetzliche Dimension

C. Die Theorie des allgemeinen praktischen Diskurses

Einführung und Abgrenzung zu anderen Diskurstheorien - Begründung der Diskursregeln nach Alexy - Verhältnis von realem und idealem Diskurs

D. Der Juristische Diskurs als Sonderfall des allgemeinen praktischen Diskurses

Juristische Fragen als praktische Fragen - Der Anspruch auf Richtigkeit im juristischen Diskurs - Spezifisch juristische Einschränkungen (Sonderfallthese im engeren Sinne) - Ergebnis: Bestätigung der Sonderfallthese

E. Diskurstheoretische Analyse der Mediation

Erste Diskursthese der Mediation: Richtigkeitsthese - Zweite Diskursthese der Mediation: Idealthese - Einordnung der Mediation in ein diskursives Rechtsmodell - Fazit zum Vergleich von Mediationsdiskurs und Gerichtsprozess

F. Diskurstheoretische Legitimation der Mediation und Bestätigung der Diskurstheorie

Universelle, überpositive, diskurstheoretische Legitimation der Mediation - Bestätigung der Diskurstheorie durch Übertragung auf die Mediation

Literatur- und Sachwortverzeichnis
(Author portrait)
Der Autor ist Rechtsanwalt, Mediator und seit 2010 Dozent insbesondere für Strafrecht. Er gründete 2014 in Hamburg eine auf das Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Kanzlei. Nach zweistelligem Prädikatsexamen in Kiel im Jahr 2010 verfasste er seine Dissertation in Hamburg, Kiel und Berkeley. Daneben absolvierte er den Masterstudiengang Mediation an der Fern Universität Hagen. Das Promotionsvorhaben wurde mit einem Stipendium durch die Begabtenförderung der Friedrich-Naumann-Stiftung unterstützt. Die Mittel dazu stellte das Bundesministerium für Forschung und Bildung. Dr. Hennig wurde von der Universität Kiel 2013 mit summa cum laude promoviert. Ihm wurde der Preis für herausragende Kieler Promotionen durch den Kieler Doctoes Iuris e.V. verliehen. 2014 legte er das zweite Staatsexamen vor dem Oberlandesgericht Hamburg mit zweistelligem Prädikat als Bester seines Durchgangs ab.

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