Verfassungsunmittelbare Pflichtaufgaben der Gemeinden : Dissertationsschrift (Schriften zum Öffentlichen Recht 1261) (2014. 323 S. 233 mm)

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Verfassungsunmittelbare Pflichtaufgaben der Gemeinden : Dissertationsschrift (Schriften zum Öffentlichen Recht 1261) (2014. 323 S. 233 mm)

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  • 商品コード 9783428142477

Description


(Short description)
Veranlasst durch eine Entscheidung des BVerwG, die die gefestigte Dogmatik der grundgesetzlichen Selbstverwaltungsgarantie erschüttert und die kommunale Praxis verunsichert hat, geht die Arbeit der bisher kaum beachteten Frage nach, ob mit dem Recht der Gemeinden zur eigenverantwortlichen Regelung ihrer Angelegenheiten auch eine Pflicht korrespondiert, bestimmte Aufgaben wahrzunehmen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Figur der verfassungsunmittelbaren Pflichtaufgabe in vielfacher Hinsicht systemwidrig und deshalb uneingeschränkt abzulehnen ist.
(Text)
Veranlasst durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die die gefestigte Dogmatik der grundgesetzlichen Selbstverwaltungsgarantie erschüttert und die kommunale Praxis verunsichert hat, geht die Arbeit der bisher kaum beachteten Frage nach, ob mit dem Recht der Gemeinden zur eigenverantwortlichen Regelung ihrer Angelegenheiten auch eine Pflicht korrespondiert, bestimmte Aufgaben wahrzunehmen.

Die Untersuchung, die neben Art. 28 Abs. 2 GG auch die landesrechtlichen Garantien sowie weitere Anknüpfungspunkte im Bundes- und Landesverfassungsrecht behandelt, kommt zu einem klar negativen Ergebnis. Die Figur der verfassungsunmittelbaren Pflichtaufgabe ist aus rechtsstaatlicher Sicht in mehrfacher Weise problematisch, konterkariert die finanziellen Sicherungsmechanismen zugunsten der Gemeinden und durchbricht das austarierte System der Verantwortlichkeitsteilung zwischen Gesetzgeber und Selbstverwaltungsträgern ohne Notwendigkeit.
(Table of content)
1 Einführung

2 Bestimmung des Untersuchungsgegenstandes

3 Verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und gemeindlicher Aufgabenbereich

4 Pflichtmoment des grundgesetzlichen Selbstverwaltungsrechts

Umgehungspotential einer immanenten Pflichtigkeit - Grammatikalisch-historische Interpretation des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG - Funktionelle Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung - Ergebnis: lediglich abstrakt-formelles Pflichtmoment

5 Inpflichtnahme durch die landesverfassungsrechtlichen Bestimmungen zur kommunalen Selbstverwaltung

Das Verhältnis von Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG zum Landesverfassungsrecht - Bestimmung des Pflichtgehalts der Regelungen zur Selbstverwaltung in den Landesverfassungen - Betonung des Autonomiegedankens in den Landesverfassungen - Ergebnis

6 Sonstige Verfassungsnormen als Grundlage gemeindlicher Aufgabenpflichten

Materielle Verpflichtungstatbestände im Grundgesetz, in den Landesverfassungen sowie im supranationalen Recht - Determinanten für die Konkretisierung der gemeindlichen Pflichtenstellung - Ergebnis: gemeindliche Daseinsvorsorgeverantwortung

7 Verfassungsrechtliche Konzeption der besonderen Daseinsvorsorgeverantwortung der Gemeinden

Begründung und Reichweite des institutionellen Gesetzesvorbehalts für die Festlegung gemeindlicher Pflichtaufgaben - Eingrenzung potentieller Schutzlücken bei der Verwirklichung des staatlichen Leistungsauftrages - Gemeindliche Reserveverantwortung im Einzelfall - Verwirklichung der besonderen Daseinsvorsorgeverpflichtung durch eigene Gestaltungsmacht - Ergebnis: Systemwidrigkeit verfassungsunmittelbarer Pflichtaufgaben - Ausblick: Rechtsschutz gegen unzulässigerweise definierte verfassungsunmittelbare Pflichtaufgaben

8 Zusammenfassung der Ergebnisse

Literatur- und Sachverzeichnis
(Author portrait)
Bettina Stepanek studierte von 2004 bis 2009 Rechtswissenschaften mit Begleitstudien im Europäischen Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Sie war Stipendiatin der Studienstiftung des deutschen Volkes. Ihre Dissertation verfasste sie während ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, von Prof. Dr. Joachim Suerbaum. Im Anschluss daran arbeitete sie zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei einer Anwaltssozietät in Brüssel, bevor sie 2012/2013, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Masterprogramm (LL.M.) im Europäischen Recht am College of Europe in Brügge absolvierte. Seit 2013 ist sie Rechtsreferendarin beim Freistaat Bayern.

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