Description
(Short description)
Mit Öffentlichkeits- und Medienarbeit (Litigation-PR) will der Strafverteidiger eine Vorverurteilung seines Klienten verhindern und vielleicht sogar die Richter zur Milde bewegen. Ob Medien ein Gericht beeinflussen können, ist unter Juristen umstritten. Die sozialwissenschaftliche empirische Forschung hat gezeigt, dass Medienkampagnen tatsächlich wirksam sein können. Doch muss der Anwalt bei seiner Medienarbeit das Berufsrecht beachten, das ihn zu einer gewissen Zurückhaltung verpflichtet.
(Text)
Öffentlichkeits- und Medienarbeit (Litigation-PR) gehört noch nicht zum Anwaltsalltag. Meistens beschränkt sich der Strafverteidiger darauf, seinen Klienten im Verfahren zu vertreten. Doch der Beschuldigte fürchtet eine öffentliche Vorverurteilung oft mehr als das Strafurteil. Mit Medienarbeit versucht der Anwalt, das Publikum für den Beschuldigten einzunehmen und vielleicht sogar das Gericht zu einer milden Strafe zu bewegen.
Können die Medien ein Gerichtsurteil tatsächlich beeinflussen? Darüber streiten sich die Juristen, während Medienwissenschaftler und Rechtspsychologen die Frage empirisch untersuchen. In den USA ist der Forschungsgegenstand beliebt, in Europa gab es bisher nur wenige Studien. Dass Medienkampagnen wirksam sein können, zeigen nicht nur die Forschungsergebnisse; ein reales Beispiel für die Macht der Medien war vor mehr als hundert Jahren die Dreyfus-Affäre.
Entschließt sich ein Anwalt für Medienarbeit, ist er in der Art und Weise seines Vorgehensnicht ganz frei, er muss Berufsregeln beachten. Das schweizerische Anwaltsrecht, das hier im Blickpunkt steht, setzt der Öffentlichkeits- und Medienarbeit gewisse Schranken.
(Table of content)
Einleitung
1. Medialisierung des Strafverfahrens
2. Litigation Public Relations, Litigation-PR
3. Öffentlichkeit, Medien, Public Relations
4. Öffentlichkeit und Medien im Strafverfahren
5. Medieneinfluss auf den Entscheid? Die Sicht der Rechtswissenschaft
6. Medieneinfluss auf den Entscheid? Die Sicht der Sozialwissenschaften
7. Gestaltung der Öffentlichkeits- und Medienarbeit
8. Öffentlichkeits- und Medienarbeit in der Praxis
9. Rechtliche Rahmenbedingungen der Öffentlichkeits- und Medienarbeit
Schluss
Literaturverzeichnis
Personenverzeichnis
(Author portrait)
Annelies Herzog schloss ihr Studium der Rechtswissenschaft 1979 in Basel ab, ein Zweitstudium in klinischer Psychologie 1994, ebenfalls in Basel. Sie arbeitete vor allem im Bereich der wissenschaftlichen Information und Dokumentation. In den letzten Jahren war sie als selbstständige Rechtsanwältin in Zürich tätig und unterrichtete an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Chur.



