Die Inanspruchnahme der Organgesellschaft für Steuerschulden des Organträgers gemäß 73 AO. : Sachgerechte Besteuerung des Organkreises oder Haftung im Übermaß?. Dissertationsschrift (Schriften zum Steuerrecht 110) (2013. 216 S. 216 S. 233 mm)

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Die Inanspruchnahme der Organgesellschaft für Steuerschulden des Organträgers gemäß 73 AO. : Sachgerechte Besteuerung des Organkreises oder Haftung im Übermaß?. Dissertationsschrift (Schriften zum Steuerrecht 110) (2013. 216 S. 216 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428142262

Description


(Short description)
Die Vorschrift des
73 AO wird vielfach als klassischer Haftungstatbestand wahrgenommen. Ihre Funktion bei der Besteuerung des Organkreises, insbesondere ihr Zusammenwirken mit den Organschaftstatbeständen der Einzelsteuergesetze, wird dagegen nur selten beleuchtet. Gerade diesen Blickwinkel will die vorliegende Arbeit einnehmen. Sie wirft die Frage auf, ob es sich bei der Inanspruchnahme der Organgesellschaft um eine Maßnahme sachgerechter Besteuerung des Organkreises handelt oder ob die Organgesellschaft für eine fremde Steuerschuld einsteht, wie es die Konzeption der Vorschrift als Haftungsnorm nahe legt. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse wird schließlich eine Antwort auf die Rechtsfrage nach dem sachgerechten Haftungsumfang des
73 AO gegeben.
(Text)
Haftet eine Organgesellschaft für die Steuerschulden des gesamten Organkreises oder ist ihre Haftung von vornherein zu beschränken, etwa auf ihren Verursachungsbeitrag zur Gesamtsteuerschuld? Zur Beantwortung dieser Fragestellung wirft Mathias Schmidt nicht nur einen kritischen Blick auf die verfassungsrechtliche Rechtfertigung des steuerlichen Haftungseingriffs. Auch sucht er in der verworrenen Entwicklung des Organschaftsrechts nach einer Erklärung für die heutige Rechtslage, führt das Rechtsinstitut der Organschaft auf ihre organtheoretischen Grundlagen zurück und gewinnt hieraus Erkenntnisse, die für die aufgeworfene Fragestellung, aber auch für das Verständnis des Tatbestandes des 73 AO als solchem von zentraler Bedeutung sind. Schließlich kommt er zu dem Ergebnis, dass die aufgeworfene Rechtsfrage nicht steuerartübergreifend beantwortet werden kann: Eine Haftung der Organgesellschaft für die Umsatzsteuerschuld des Organträgers lasse sich in den Grenzen der vom Autor aufgezeigten ermessenslenkenden Faktoren rechtfertigen. Dagegen sei die Haftung für Körperschaft- und Gewerbesteuerschulden zwingend auf den Verursachungsbeitrag der Organgesellschaft zur Gesamtsteuerschuld zu beschränken.

Die Arbeit wurde mit dem Dr.-Eduard-Martin-Preis 2012/2013 und mit dem Hans Flick-Ehrenpreis 2014 ausgezeichnet. Der Preis wird jährlich für die beste Dissertation an der Universität des Saarlandes von der Universitätsgesellschaft Saarbrücken verliehen.
(Table of content)
Einleitung und Gang der Untersuchung

A. Die Haftung im Steuerrecht

B. Historische Grundlagen der Organschaftshaftung bei besonderer Berücksichtigung möglicher Einflüsse durch das materielle Organschaftsrecht

C. Entwicklungen und Reformen im Organschaftsrecht und deren Auswirkungen auf die Haftung, insbesondere: Die Reform der Abgabenordnung 1977 nebst Änderung des 73 AO und die seither bestehende Problemstellung

D. Die sachgerechte Inanspruchnahme der Organgesellschaft bei umsatzsteuerrechtlicher Organschaft

E. Die sachgerechte Inanspruchnahme der Organgesellschaft bei körperschaft- und gewerbesteuerrechtlicher Organschaft

Antwort auf die aufgeworfene Rechtsfrage: Die Inanspruchnahme der Organgesellschaft gemäß 73 AO - sachgerechte Besteuerung des Organkreises oder Haftung im Übermaß?

Literaturverzeichnis

Personen- und Sachwortverzeichnis
(Review)
"Die gut lesbare Arbeit von Mathias Schmidt liefert die von ihm vermisste dogmatisch fundierte Auseinandersetzung mit der Haftungsregelung des
73 AO. Für die wissenschaftliche Auseinandersetzung ist sie eine hilfreiche und fundiert recherchierte Zusammenfassung des aktuellen Diskussionsstands. Auch für den Praktiker lohnt sich der Blick in die Dissertation, wenn in einer Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung die bekannten Argumente für eine Begrenzung des Haftungsumfangs mit Substanz untermauert werden sollen oder die aus Gründen der Rechtssicherheit wünschenswerte Klärung durch den Bundesfinanzhof vorbereitet werden soll." RA Dr. Arne Schmidt, in: WiJ - Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., 3/2015

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