Description
(Short description)
Die Habilitationsschrift geht der Frage nach, wie das berechtigte Sicherheitsbedürfnis einer Rechtsgemeinschaft mit einem freiheitlichen Rechts- und Strafverständnis gedanklich konsequent in Einklang zu bringen ist. Anlass der Untersuchung ist die moderne Sicherheitsgesetzgebung im Bereich der Terrorismusbekämpfung. Es kann gezeigt werden, dass der gegenwärtig feststellbare Trend zu einem "Sicherheitsstrafrecht" kein legitimer Weg ist und durch ein ausgearbeitetes, festen Prinzipien folgendes und gesetzlich verankertes Präventionsrecht abgelöst werden muss.
(Text)
Katrin Gierhake geht der Frage nach, wie das berechtigte Sicherheitsbedürfnis einer Rechtsgemeinschaft mit einem freiheitlichen Rechts- und Strafverständnis gedanklich konsequent in Einklang zu bringen ist. Anlass der Untersuchung ist die moderne Gesetzgebung im Bereich der Terrorismusbekämpfung. Es kann gezeigt werden, dass der gegenwärtig feststellbare Trend zu einem »Sicherheitsstrafrecht« kein legitimer Weg ist und durch ein ausgearbeitetes, festen Prinzipien folgendes und gesetzlich verankertes Präventionsrecht abgelöst werden muss.
Einer Sichtung der rechtsphilosophischen Wurzeln des Freiheits- und Sicherheitsbegriffs schließen sich Überlegungen zur aktuellen staats- und verfassungsrechtlichen Diskussion um das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit sowie zur Debatte über den rechtsstaatlich richtigen Umgang mit dem (internationalen) Terrorismus an. Im Anschluss wird die Qualität des Strafrechts in Abgrenzung zum Recht der Prävention herausgearbeitet. Als Beispiele dienen die 129-129b und 89a, 89b und 91 StGB. Ihre Legitimität als Strafnormen ist zu bezweifeln. Abschließend werden eigene Prinzipien für eine legitime, rechtsstaatliche Prävention von - insbesondere terroristisch motivierter - Kriminalität entwickelt.
(Table of content)
att Begründung bei Carl Schmitt - Zusammenfassung zum 2. Teil: Staatsphilosophische Entwicklungsschritte des Verhältnisses von Freiheit und Sicherheit im Staat seit Thomas Hobbes
3. Grundzüge der Diskussion um die Freiheits- und Sicherheitsgewährleistung im modernen Verfassungsstaat
Sicherheit als Grundrecht, Freiheit und Sicherheit als gleichrangige »Verfassungswerte« - Substantielle Freiheitseinbußen als Preis der Sicherheit? - Zusammenfassung zum 3. Teil: Grundpositionen der verfassungsrechtlichen Verhältnisbestimmung von Freiheit und Sicherheit
4. Erscheinungsformen des Sicherheitsgedankens im gegenwärtigen (materiellen) Strafrecht und die damit einhergehenden Legitimationsprobleme - dargestellt am Beispiel der Terrorismusstraftatbestände
Die Bildung krimineller bzw. terroristischer Vereinigungen ( 129 ff. StGB) - Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten ( 89a, 89b, 91 StGB) - Zusammenfassung zum 4. Teil: Kritik rein präventiver Stra
(Author portrait)
Katrin Gierhake studierte von 1994 bis 1999 Rechtswissenschaft an der Universität Trier. Nach einem einjährigen LL.M.-Studium in Nottingham promovierte sie 2004 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn mit einer rechtsphilosophischen Arbeit zum Völkerstrafrecht. Nach Referendariat und Zweitem Staatsexamen begann sie im Jahr 2006 mit der Arbeit an ihrer Habilitationsschrift. Anfang 2013 wurde sie in Bonn habilitiert.



