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Description
(Short description)
Verbindendes Element von business combination agreements und Investorenvereinbarungen ist der Umstand, dass die Gesellschaft mit gesellschaftsfremden Dritten Absprachen über die Geschäftsführung und Leitung der Gesellschaft getroffen hat. Dies widerspricht der Vorgabe des
76 Abs. 1 AktG, wonach der Vorstand die Aktiengesellschaft unter eigener Verantwortung zu leiten hat. Aufbauend auf dem Verbandzweck entwickelt der Autor Leitlinien für Zulässigkeit und Reichweite entsprechender vertraglicher Einwirkungsrechte.
(Text)
Die Leitungsmacht des Vorstands bildet einen der Grundpfeiler der Kompetenzordnung in der Aktiengesellschaft. In den vergangenen Jahren haben sich in Form so genannter business combination agreements und Investorenvereinbarungen Vertragsgestaltungen etabliert, in denen die Gesellschaft mit Dritten Absprachen über die Geschäftsführung und Leitung der Gesellschaft trifft. Derartige Absprachen geraten mit der Vorgabe in Konflikt, dass der Vorstand die Aktiengesellschaft unter eigener Verantwortung zu leiten hat. Aufbauend auf dem Verbandszweck der Aktiengesellschaft entwickelt der Autor Leitlinien für Zulässigkeit und Reichweite entsprechender vertraglicher Einwirkungsrechte auf die Leitungsmacht des Vorstands. Zudem wird die konzernrechtliche Dimension entsprechender Vereinbarungen untersucht und eine Einbettung in die Organisations- und Haftungsverfassung der Aktiengesellschaft vorgenommen.
(Table of content)
1. Einleitung
Problemaufriss - Gang der Untersuchung
2. Tatsächliche und rechtliche Bestandsaufnahme
Rechtliche Gestaltungsformen - Gegenstand und Reichweite der Vereinbarungen
3. Grundlagen
Leitungsverfassung der Aktiengesellschaft - Leitungsbegriff des Aktiengesetzes
4. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Gestattung von Fremdeinfluss im Rahmen der Unternehmensleitung
Zulässigkeit und Grenzen vertraglicher Einflussnahmemöglichkeiten Dritter - Verhältnis zum Konzernrecht - Begründung vertraglicher Einflussnahmemöglichkeiten - Wirksamkeit vertraglicher Einflussnahmemöglichkeiten - Haftung für nachteilige Einflussnahmen auf vertraglicher Basis
5. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
(Review)
"Fazit: Herwig hat sich eines Themas angenommen, das sich einerseits durch große praktische Bedeutung und andererseits durch fundamentale (rechts-)wissenschaftliche Relevanz auszeichnet. Dass es sich dabei um beste Voraussetzungen für eine ertragreiche Dissertation handelt, führt uns die vorliegende Arbeit in herausragender Weise vor Augen." Prof. Dr. Jan Lieder, in: Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht, 4/2016
(Author portrait)
Michael Herwig studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen 2006 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl seines Doktorvaters Professor Doktor Peter O. Mülbert tätig. Im Anschluss an den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz begann er 2009 mit der Arbeit an seiner Dissertation. 2012 und 2013 absolvierte Michael Herwig das Masterprogramm der Columbia Law School in New York. Seit 2011 ist er als Rechtsanwalt im Bereich des Wirtschaftsrechts in Frankfurt am Main tätig.