Die deutsche Anti-Treaty-Shopping-Regelung des 50d Abs. 3 EStG - Zu den Grenzen und dem Bedürfnis nach einer spezialgese : Dissertationsschrift (Schriften zum Steuerrecht 108) (2013. 281 S. 233 mm)

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Die deutsche Anti-Treaty-Shopping-Regelung des 50d Abs. 3 EStG - Zu den Grenzen und dem Bedürfnis nach einer spezialgese : Dissertationsschrift (Schriften zum Steuerrecht 108) (2013. 281 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428139514

Description


(Short description)
Gewinnausschüttungen in Deutschland ansässiger Kapitalgesellschaften unterliegen der deutschen Kapitalertragsteuer. Im Ausland ansässige Gesellschafter können grds. eine (teilweise) Erstattung der Kapitalertragsteuer verlangen. Die Erstattung wird aber durch
50d Abs. 3 EStG dahingehend beschränkt, dass der Antragsteller Substanzanforderungen erfüllen muss. Dirk Schade untersucht die Vereinbarkeit dieser Norm mit Europa- und Völkerrecht und geht dabei auch auf Änderungen zum 1.1.2012 ein.
(Text)
Dirk Schade untersucht die Regelung des
50d Abs. 3 EStG i.d.F. des JStG 2007 auf ihre Vereinbarkeit mit Europa- und Völkerrecht. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die strengen Substanzanforderungen mit den europäischen Grundfreiheiten und Völkerrecht unvereinbar sind. Nachfolgend untersucht er, wie der deutsche Gesetzgeber auf diesen Befund reagieren sollte. Basierend auf der Analyse verschiedener Treaty-Shopping-Sachverhalte kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass kein Bedürfnis für eine spezialgesetzliche Anti-Treaty-Shopping-Regelung besteht und die allgemeine Missbrauchsregelung des
42 AO ausreichend ist. Im Anschluss stellt er kurz die zum 1.1.2012 in Kraft getretene geänderte Fassung des
50d Abs. 3 EStG dar und kommt zu dem Ergebnis, dass auch diese mit den europäischen Grundfreiheiten unvereinbar ist, weshalb er seine Forderung nach einer Abschaffung der Norm bestätigt sieht.
(Table of content)
A. Einleitung

B. Das in dieser Arbeit zu erörternde Problem

C. Mechanismus der Kapitalertragsteuererstattung an ausländische Anteilseigner

Erhebung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden - Teilweise Erstattung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden - Gestaltungen zur Reduzierung der deutschen Quellensteuern

D. Überblick über die Maßnahmen zur Bekämpfung der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen in Inbound-Fällen

Einseitige deutsche Anti-Treaty-Shopping-Bestimmungen - Missbrauchsbekämpfungsmaßnahmen auf Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen

E. Die Regelung des 50d Abs. 3 EStG

Der persönliche Anwendungsbereich des 50d Abs. 3 EStG - Der sachliche Anwendungsbereich des 50d Abs. 3 EStG

F. Vereinbarkeit von 50d Abs. 3 EStG mit Europarecht

Die Grundfreiheiten des AEUV als Prüfungsmaßstab für 50d Abs. 3 EStG - Grundfreiheiten als Diskriminierungs- und Beschränkungsverbote - Die Prüfung von Verstößen gegen die Grundfreiheiten - Betroffene Grundfreiheiten - Prüfung von 50d Abs. 3 EStG am Maßstab der Grundfreiheiten - Verstoß gegen die Mutter-/Tochter-Richtlinie

G. Vereinbarkeit von 50d Abs. 3 EStG mit Völkerrecht

DBA als völkerrechtliche Verträge - 50d Abs. 3 EStG als Treaty Overriding

H. Handlungsoptionen im Hinblick auf die Regelung des 50d Abs. 3 EStG

Nichtstun - Europarechtskonforme Ausgestaltung

I. Ergebnis

J. Ergänzung: Änderung des 50d Abs. 3 EStG durch das BeitrRLUmsG

Literatur- und Sachverzeichnis
(Author portrait)
Dr. Dirk Schade, geb. 1976, hat nach seinem Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth 2001 sein erstes und 2003 sein zweites juristisches Staatsexamen abgelegt. Die Promotion erfolgte 2012 an der Universität Bayreuth. Seit 2004 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und ist seitdem in internationalen Rechtsanwaltskanzleien in München im Bereich Internationales Steuerrecht tätig. Er berät zu Fragen der nationalen und grenzüberschreitenden Unternehmensbesteuerung, insbesondere zu Fragen der internationalen Steuerplanung, M&A-Transaktionen, postakquisitorischen Umstrukturierungen und Umwandlungen sowie zu steuerrechtlichen Finanzierungsfragen.

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