Description
(Short description)
Abgeordnete leisten neben ihren originären Parteimitgliedsbeiträgen mandatsbedingte Sonderbeiträge an Partei und Fraktion. Diese Sonderbeiträge haben eine weit zurückreichende Tradition. Sie sind jedoch verfassungsrechtlich stark umstritten. Kritiker bringen vor, dass die Beiträge die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigen. Zudem wird vermutet, dass die Beitragsleistungen bei der von den Abgeordneten selbst vorgenommenen Bemessung der Diäten eingepreist werden. Es handele sich daher um eine verdeckte Parteienfinanzierung, welche die nicht in den Parlamenten vertretenen Parteien benachteilige.
Christoph Lontzek stellt die historische Entwicklung und die rechtlichen Grundlagen der Sonderbeiträge dar und untersucht deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit. Darüber hinaus überprüft er die steuerrechtliche Begünstigung der Mandatsträgerbeiträge und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Parteienfinanzierung. Abschließend diskutiert er rechtspolitische Vorschläge, die zu einer Entschärfung des verfassungsrechtlichen Konflikts beitragen könnten.
(Text)
Die Sonderbeiträge von Abgeordneten haben einen beachtlichen Anteil an der Politikfinanzierung. Historisch betrachtet wurden solche Beiträge in Deutschland zuerst von den Parlamentsfraktionen erhoben. Mittlerweile sind es vornehmlich die Parteien, die erhebliche Beitragsleistungen von ihren Abgeordneten und kommunalen Mandatsträgern einfordern. Die Fraktionen finanzieren sich fast ausschließlich aus staatlichen Mitteln.
Christoph Lontzek beschreibt die Entwicklung der Sonderbeiträge und stellt deren rechtliche Grundlagen dar. Anschließend untersucht er die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der Sonderbeiträge von Abgeordneten anhand der Normen des Grundgesetzes und geht auf unionsrechtliche und landesrechtliche Abweichungen gesondert ein. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Beitragsleistungen verfassungsgemäß sind, soweit sie nicht eine bestimmte Höhe überschreiten und soweit sie mit vorheriger Zustimmung des Abgeordneten an Partei oder Fraktion abgeführt werden. Die Berücksichtigung der Mandatsträgerbeiträge bei der staatlichen Parteienfinanzierung und deren steuerliche Begünstigung sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Unabhängig von den verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen regt Lontzek an, die Parteienfinanzierung durch Abgeordnete gesetzlich zu begrenzen und die private Fraktionsfinanzierung insgesamt zu verbieten.
(Author portrait)
Christoph Lontzek studierte von 2002 bis 2008 Rechtswissenschaften an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. Von 2003 bis 2007 war er als studentische Hilfskraft, von 2008 bis 2011 als wissenschaftlicher Mitarbeiter und von 2011 bis 2012 als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht von Prof. Dr. Hermann Butzer tätig, bei dem er von 2008 bis 2011 auch promovierte. Seit März 2011 ist er Rechtsreferendar im OLG-Bezirk Celle.