Delegation und Durchführung gemäß Art. 290 und 291 AEUV : Dissertationsschrift (Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 96) (2012. 305 S. 233 mm)

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Delegation und Durchführung gemäß Art. 290 und 291 AEUV : Dissertationsschrift (Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 96) (2012. 305 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428138753

Description


(Short description)
Die Übertragung von Rechtsetzungsbefugnissen ist auch und im Besonderen auf europäischer Ebene ein Mittel, um den "Normenhunger" einer modernen Gesellschaft zu stillen. Der Vertrag von Lissabon hat hier Änderungen gebracht. Im Interesse größerer Transparenz unterscheidet er nun zwei Formen der abgeleiteten Rechtsetzung: Durchführung und Delegation. Die Arbeit analysiert die Änderungen und ihren Hintergrund und setzt sie in Beziehung zum Gesamtkonzept der europäischen Rechtsakte nach Lissabon.
(Text)
Die Übertragung von Rechtsetzungsbefugnissen ist auch und im Besonderen auf europäischer Ebene ein vielgenutztes Mittel, um den beträchtlichen "Normenhunger" einer modernen Gesellschaft zu stillen. Schon seit den 60er Jahren ist das Konzept bekannt: Der Rat ermächtigt die Kommission zum Erlass von "Durchführungsakten" im sog. Komitologieverfahren. Der Vertrag von Lissabon kennt nun zwei verschiedene Arten der Befugnisübertragung. Art. 290 AEUV regelt die "Delegation"; Art. 291 AEUV die "Durchführung". Beide Vorschriften zeichnen unterschiedliche Bruchlinien. Die Delegation (Art. 290 AEUV) spielt sich im horizontalen Verhältnis ab; insbesondere der "Wesentlichkeitsvorbehalt" des Art. 290 AEUV weist auf das grundsätzliche Verhältnis zwischen dem Gesetzgeber und der Exekutive. Art. 291 AUEV zeichnet demgegenüber vertikale Bruchlinien und betrifft das Verhältnis der Union zu ihren Mitgliedstaaten. Die Autorin analysiert Zweck und Hintergrund der Delegations- und Durchführungsakte undordnet sie in das - nun in Ansätzen erkennbare - Konzept einer Normenhierarchie innerhalb des Sekundärrechts ein.
(Table of content)
1. Teil: Gründe und Praxis abgeleiteter Rechtsetzung in Europa

Das bisherige Konzept abgeleiteter Rechtsetzung: Durchführung gemäß Art. 202, 3. Spiegelstrich, 211, 4. Spiegelstrich EGV

2. Teil: Die Formen abgeleiteter Rechtsetzung nach dem Lissabon-Vertrag: Art. 290 und 291 AEUV und ihr Konzept

Das Konzept horizontaler Gewaltenteilung hinter Art. 290 AEUV - Kontrolle über delegierte Rechtsakte - Das Konzept vertikaler Gewaltenteilung hinter Art. 291 AEUV - Kontrolle über Durchführungsrechtsakte

3. Teil: Einordnung der Durchführungsakte und delegierten Rechtsakte in das System der Rechtsakte und Gesamtbewertung

Abschließende Gegenüberstellung und Bewertung der Konzepte - Einbettung der Vorschriften in den Gesamtzusammenhang: Normenhierarchie - Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse

Literaturverzeichnis
(Review)
"Die Arbeit legt Zeugnis von ihrer Fähigkeit ab, der 'klassischen' und spröden Materie neue Erkenntnisse abzugewinnen und diese bei aller Differenziertheit verständlich lesbar darzubieten. Kurzum: eine standardsetzende Darstellung zur näheren Orientierung über Delegation und Durchführung im Sinne von Art. 290, 291 AEUV." Prof. Dr. Thomas Oppermann, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 9/2014

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