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Description
(Short description)
Zuweisung und Schutz von Rechtspositionen ist die klassische Aufgabe des Privatrechts. Hiermit unvereinbar ist die dem AGG weithin beigemessene Pönalfunktion. In der Dissertation wird untersucht, inwieweit und mit welchen Folgen sich das Gesetz ins Privatrecht integrieren lässt. Dabei wird die These entwickelt, dass das AGG in seinem arbeitsrechtlichen Teil ein Spezialgesetz zum Schutz des Persönlichkeitsrechts im Beschäftigungsverhältnis darstellt. Anhand der These werden die zahlreichen Einzelprobleme unter Systemgesichtspunkten durchleuchtet und schließlich erörtert, inwieweit Bereicherungs- und negatorische Rechtsverwirklichungsansprüche im AGG anzuerkennen sind.
(Text)
Eine konkrete dogmatische Fundierung des seit 2006 geltenden AGG wurde bisher nicht unternommen. Diese Lücke will der Autor schließen. Ziel seiner Arbeit ist die Integration des Gesetzes in das Privatrecht. Zunächst wird der privatrechtliche Grundansatz dargelegt, der besagt, dass die Zuweisung und der Schutz von Rechtspositionen Aufgabe des Privatrechts ist. Sodann werden die Entwicklung des arbeitsrechtlichen Diskriminierungsschutzes sowie des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts skizziert und Parallelen aufgezeigt. Darauf aufbauend wird die These entwickelt, dass das AGG in seinem arbeitsrechtlichen Teil ein Spezialgesetz zum Schutz des Persönlichkeitsrechts im Beschäftigungsverhältnis darstellt. Die zahlreich hiergegen erhobenen Einwände werden untersucht. Dabei zeigt sich unter anderem, dass es sich bei der Teilhabe nicht um eine eigene Funktion, sondern nur um den Reflex des zentralen Integritätsschutzes handelt. Die aus der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse werden im nächsten Schritt auf die Einzelprobleme übertragen. Daraus ergibt sich etwa, dass der Anspruch in Par. 15 I AGG nur auf das negative Interesse gerichtet ist und dass Par. 15 II AGG eines der drei zentralen Schutzrechte enthält. Die Kriterien, die zur Bemessung der Entschädigung herangezogen werden, werden genauso auf ihre Systemkonformität untersucht wie Fragen der Aktiv- und Passivlegitimation. Dabei zeigt sich, dass es sich im Kern um deliktische Vorschriften handelt. Ebenso wird herausgearbeitet, dass die Verschuldenshaftung in Par. 15 I 2 AGG europarechtskonform ist. Schließlich wendet sich Johannes Bader den beiden im arbeitsrechtlichen Teil des AGG fehlenden Schutzrechten zu und untersucht, inwieweit auch Bereicherungsansprüche sowie negatorische Rechtsverwirklichungsansprüche anzuerkennen sind.
(Table of content)
Einleitung
Freiheit oder Gleichheit - Die dogmatischen Wirrungen im AGG - Ziel der Arbeit und Gang der Untersuchung
1. Grundstrukturen des Privatrechts
Eigentum und Vertrag - Die Rechtsschutzfunktion des Privatrechts - Integritätsschutz und Rechtskreiserweiterung - Die Allgemeingültigkeit dieser Grundsätze - Die Beschränkung der Privatautonomie durch das AGG
2. Die Entwicklung von Diskriminierungs- und Persönlichkeitsschutz im Arbeitsrecht
Die Entwicklung des Schutzes vor Diskriminierungen im Arbeitsrecht - Die Entwicklung des Persönlichkeitsschutzes
3. Das AGG als Persönlichkeitsschutzgesetz
Die Ausgangslage - Die Einwände gegen ein Verständnis des Diskriminierungsschutzes als Persönlichkeitsrechtsschutz - Zwischenergebnis
4. Die arbeitsrechtlichen Schutzansprüche im AGG
Der Schadensersatzanspruch gemäß 15 AGG - Das bereicherungsrechtliche Schutzrecht - Das negatorische Schutzrecht
Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
Literatur- und Sachwortverzeichnis