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Description
(Short description)
Die Natur stellt für Nietzsche kein Recht oder Unrecht zur Verfügung. Die Menschen sind radikal ungleich - von Natur aus. Recht entsteht erst auf Grundlage von Verhandlungen, wenn eine vorangegangene »gegenseitige Machtabschätzung« dazu rät. Vertrag kommt von vertragen und Rechte sind zuerkannte und gewährleistete Machtgrade.
Die von Nietzsche skizzierte Ursprungssituation von Recht wird anhand der anschaulichen Beispiele eingehend beleuchtet. In den folgenden beiden Kapiteln wird seinem Denken in Beziehungen inter partes in seiner Gerechtigkeitskonzeption und seinen Gedanken zum Strafrecht nachgespürt.
(Text)
Sascha Straube will mit seiner Arbeit zur Erschließung der Rechtsphilosophie Nietzsches beitragen, die gerade kein Recht des Stärkeren proklamiert.
Für Nietzsche fußt jegliches Recht auf Kommunikation, da Recht nur als Ergebnis von Verhandlungen entstehen kann. Und auf die Verhandlungssituation kommt es Nietzsche an. Er denkt in Zwei-Personen-Konflikt-Situationen, in ursprünglichen Beziehungen inter partes. Die »gegenseitige Machtabschätzung« zeigt sich als das zentrale und verbindende Element der von Nietzsche entworfenen Konstellationen.
Die Natur stellt kein Recht oder Unrecht zur Verfügung. Recht entsteht erst, wenn die Parteien Rechte zuerkennen. Dabei wird der Einfluss des Willens zur Macht sichtbar, der auch die Geschicke der Rechtsentstehungssituation lenkt. Auf diese ursprüngliche Konfliktsituation stößt der Autor auch im Rahmen der Gerechtigkeitskonzeption Nietzsches und bei dessen Blick auf die Beziehung zwischen Täter und Opfer sowie zwischen strafendem Staat und Täter.
(Table of content)
A. Einleitung
B. Die Ursprungssituation für die Entstehung von Recht in der Philosophie Friedrich Nietzsches
Die Geburt des Rechts aus der Übermacht? - Der Wille zur Macht bei Friedrich Nietzsche - Die Bedeutung des Herkommens für das Recht - Die Geburt des Rechts aus dem Vertrag - Rechtszustände als Ausnahmezustände
C. Die Ursprungssituation für die Entstehung von Gerechtigkeit in der Philosophie Friedrich Nietzsches
Parallelität der Ursprungssituation von Recht und Gerechtigkeit - Nietzsches Gerechtigkeitskonzeption - Der Tauschcharakter der Gerechtigkeit - Rache und Gerechtigkeit
D. Ursprung der Strafe in einer Machtabschätzung und die Folgen
Strafen in der Philosophie Friedrich Nietzsches - Ursprung des Strafens in einer Zwei-Personen-Konflikt-Situation - Der Gesetzesbrecher als Vertragsbrüchiger - Schonung als Praxis der Gerechtigkeit
E. Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
(Author portrait)
Dr. Sascha Straube wurde 1977 in München geboren. An der Ludwig-Maximilians-Universität München studierte er im Doppelstudium Philosophie und Rechtswissenschaften. Nach Studienabschluss nahm Dr. Straube seine Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Kanzlei WITTING CONTZEN DEGENHARD auf und verschrieb sich ganz der Strafverteidigung. Er berät und vertritt in allen Bereichen des Strafrechts, insbesondere in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren. Von der Rechtsanwaltskammer München wurde ihm der Titel »Fachanwalt für Strafrecht« verliehen.