Die Funktionen der actio depositi : Dissertationsschrift (Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F. 65) (2012. 497 S. 233 mm)

個数:

Die Funktionen der actio depositi : Dissertationsschrift (Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F. 65) (2012. 497 S. 233 mm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428136971

Description


(Short description)
Die Arbeit behandelt den Verwahrungsvertrag, das depositum, im klassischen römischen Recht, und dabei zum einen materiellrechtliche Fragen wie zum Beispiel die Erbenhaftung und den Haftungsmaßstab, zum anderen wird auch die Frage untersucht, wie das depositum als Institut in den Werken der römischen Rechtsliteratur dargestellt wurde. Erörtert wird auch, warum dem Hinterleger zwei verschiedene Klagen gegen den Verwahrer zur Verfügung standen, eine Klage mit der formula in factum concepta und eine Klage mit der formula in ius concepta.
(Text)
Tom Walter behandelt den Verwahrungsvertrag, das depositum, im klassischen römischen Recht. Neben der Erörterung materiellrechtlicher Fragen wie zum Beispiel der Erbenhaftung und dem Haftungsmaßstab geht er auch der Frage nach, warum dem Hinterleger zwei verschiedene Klagen zur Verfügung standen, eine Klage mit der formula in factum concepta und eine Klage mit der formula in ius concepta. Im Hinblick auf die letzte Fragestellung untersucht der Autor vor allem die einzelnen Funktionen der actio depositi als Deliktsklage, als Zugriffsklage und als Bereicherungsklage sowie deren Verhältnis zu möglichen Konkurrenzklagen. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass zur Abschöpfung eines beim Verwahrer verbliebenen Vermögensvorteils wohl nur die formula in ius concepta einsetzbar war. Die Frage hingegen nach dem Grund für die Existenz einer Doppelformel muss offen bleiben.
(Table of content)
Einleitung

1. Grundlagen

Das depositum: materielle Grundzüge eines Instituts - Die Formeln der actio depositi - Exkurs: Zu den Begriffen der formula in factum concepta und der actio in factum - Die Äußerungen der Quellen zur Formelfrage - Überblick über die Erklärungsversuche zur Existenz zweier Formeln

2. Formelle Kriterien der Zuordnung eines Fragments zu einer Formel

Die Systematik des Ediktskommentars Ulpians - Der Aufbau des Digestentitels 16,3 - Die Formulierung von Vertragsverletzungen - Exkurs: Die Darstellung des depositum in den Sabinuskommentaren

3. Materiellrechtliche Grundfragen

Die Haftung des Erben des Verwahrers aus der actio depositi in factum concepta - Der Haftungsmaßstab beim depositum - Der Zeitpunkt für das Vorliegen der Verurteilungsvoraussetzungen bei der actio depositi in factum concepta. Die Lehre des Neraz

4. Die Funktionen der actio depositi

1. Abschnitt: Die actio depositi als Deliktsklage: Der Tatbestand der actio depositi in factum concepta: Zum Deliktscharakter der actio depositi
2. Abschnitt: Die actio depositi als Zugriffsklage: Die actio depositi als Zugriffsklage. Zur Noxalität der actio depositi in factum concepta - Das Interesse-Erfordernis bei der actio depositi
3. Abschnitt: Die actio depositi als Bereicherungsklage: Der Bereicherungsgedanke bei der actio depositi
4. Abschnitt: Die Konkurrenzklagen der actio depositi: Die Konkurrenzklagen zur actio depositi: reivindicatio, actio furti, actio ad exhibendum und condictio
5. Abschnitt: Die actio depositi und die Berücksichtigung der Rechte des Verwahrers: Das Zurückbehaltungsrecht des Verwahrers und die Aufrechnung beim depositum

5. Exkurs

Literatur- und Sachverzeichnis

Quellenverzeichnis
(Review)
"Insgesamt aber dürfte außer Zweifel stehen, dass der Verfasser die beste Monographie verfasst hat, über die wir zum depositum verfügen. Man studiert sie mit viel Gewinn." Prof. Dr. Rolf Knütel, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgerschichte, Romanistische Abteilung, Band 133 / 2016

最近チェックした商品