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Description
(Short description)
Die Arbeit beschreibt die Finanzinstrumente Genussrecht, stille Gesellschaft und Optionsanleihe und grenzt sie voneinander ab. Außerdem wird ihre handelsrechtliche Behandlung untersucht. Hierbei wird festgestellt, dass mezzanines Kapital als Eigenkapital anzusehen ist, wenn es an Verlusten teilnimmt, ein lediglich nachrangiger Rückzahlungsanspruch besteht und wenn die Vergütung erfolgsabhängig ist. Eine längerfristige Kapitalüberlassung ist nicht erforderlich. Das Steuerrecht kennt eigene Abgrenzungsmerkmale und verlässt sich nicht auf die handelsrechtlichen. So durchbricht bei einer Kapitalgesellschaft
8 Abs. 3 Satz 2, 2. Alt. Körperschaftsteuergesetz den Maßgeblichkeitsgrundsatz. Im Falle einer gewerblich tätigen Personenhandelsgesellschaft entscheiden die Kriterien der Mitunternehmerstellung über die Qualifizierung als Eigenkapital.
(Text)
Damit ein Unternehmen langfristig seine volkswirtschaftliche Aufgabe erfüllt, darf es mit seinen Ressourcen nicht verschwenderisch umgehen. Dazu gehört auch eine gut durchdachte Finanzierung. Eine effiziente Finanzierung ist dann gegeben, wenn Eigenkapital und Fremdkapital in einem angemessenen Verhältnis stehen. Um hierbei eine optimale Struktur zu erreichen, bietet sich Mezzanine-Kapital an. Dieses kann sowohl Eigenkapital als auch Fremdkapital sein.
Tilman Schrecker beschreibt zunächst verschiedene Finanzinstrumente, die zum Mezzanine-Kapital zu zählen sind. Er zeigt, dass die notwendige Abgrenzung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital innerhalb jedes Gesetzes bzw. Rechtsgebiets nach eigenen Kriterien zu erfolgen hat.
Eigenkapital im handelsrechtlichen Sinn ist dann gegeben, wenn das überlassene Kapital an Verlusten teilnimmt, ein lediglich nachrangiger Rückzahlungsanspruch besteht und die Vergütung erfolgsabhängig ist. Eine häufig geforderte längerfristige Kapitalüberlassung ist nicht erforderlich.
Die handelsbilanzielle Behandlung hat nicht unbedingt bindende Folgen für die Abbildung des Kapitals in der Steuerbilanz. Bei einer Kapitalgesellschaft beschreibt 8 Abs. 3 Satz 2, 2. Alt. KStG die Eigenkapitalkriterien und durchbricht den Maßgeblichkeitsgrundsatz. Bei einer gewerblich tätigen Personengesellschaft folgt die Eigenkapitalqualifikation aus der Mitunternehmerstellung.
(Table of content)
1. Teil: Einleitung
1. Kapitel: Gegenstand der Arbeit
2. Kapitel: Zum Begriff »Mezzanine-Kapital«: Umstände einer Kapitalaufnahme - Rechtliche Formen des Mezzanine-Kapitals
3. Kapitel: Fragestellung der Arbeit
4. Kapitel: Gang der Untersuchung
2. Teil: Behandlung des Mezzanine-Kapitals im Handelsrecht
1. Kapitel: Behandlung der Genussrechte im Handelsrecht: Behandlung beim Emittenten - Behandlung der Genussrechte beim Genussrechtsinhaber
2. Kapitel: Behandlung der stillen Gesellschaft im Handelsrecht
3. Kapitel: Behandlung einer Optionsanleihe im Handelsrecht
3. Teil: Behandlung des Mezzanine-Kapitals im Steuerrecht
1. Kapitel: Steuerrechtliche Behandlung von Genussrechten: Abgrenzung des Genussrechts von anderen Finanzinstrumenten - Genussrechtsemittent ist unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft i.S.v. 1 Abs. 1 KStG - Genussrechtsemittent ist gewerblich tätige Personenhandelsgesellschaft
2. Kapitel: Steuerliche Behandlung einer typisch oder atypisch stillen Gesellschaft: Kapitalgesellschaft & Still - Personenhandelsgesellschaft & Still
3. Kapitel: Steuerrechtliche Behandlung von Optionsanleihen
4. Teil: Resümee
Literatur- und Stichwortverzeichnis