Die Schadensersatzpflicht des Rückgewährschuldners wegen anfänglicher Unmöglichkeit. : Zugleich eine dogmatische Untersuchung des 311a Abs. 2 BGB.. Dissertationsschrift (Schriften zum Bürgerlichen Recht 418) (2011. 113 S. 113 S. 233 mm)

個数:

Die Schadensersatzpflicht des Rückgewährschuldners wegen anfänglicher Unmöglichkeit. : Zugleich eine dogmatische Untersuchung des 311a Abs. 2 BGB.. Dissertationsschrift (Schriften zum Bürgerlichen Recht 418) (2011. 113 S. 113 S. 233 mm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428136575

Description


(Short description)
Wird die Rückgewähr eines Leistungsgegenstands vor der Rücktrittserklärung verschuldet unmöglich, sollte zur Vermeidung von Zufallsergebnissen im Verhältnis zur nachträglichen Unmöglichkeit ein Schadensersatzanspruch statt der Leistung begründet werden können. Nach Ausschluss sowohl einer direkten als auch einer analogen Regelung zeigt die Arbeit auf, dass die verschuldete anfängliche Rückgewährunmöglichkeit auf der Grundlage eines geänderten Verständnisses des Haftungsgrunds des
311a Abs. 2 BGB durch die

346 Abs. 4, 280 Abs. 1, 3, 283 BGB erfasst werden kann.
(Text)
Wird die Rückgewähr eines Leistungsgegenstands noch vor der Rücktrittserklärung unmöglich, stellt sich die Frage nach der Schadensersatzpflicht des diese Unmöglichkeit verschuldenden Leistungsempfängers. Ziel ist die Begründung eines Schadensersatzanspruchs statt der Leistung, um Zufallsergebnisse im Verhältnis zur nachträglichen Rückgewährunmöglichkeit zu vermeiden.

Die Autorin führt aus, weshalb ein solcher Schadensersatzanspruch nach dem bisherigen Verständnis der 280 ff. BGB und des 311a Abs. 2 BGB dem Gesetz weder direkt noch analog entnommen werden kann. Anschließend stellt sie dar, warum der Haftungsgrund des 311a Abs. 2 BGB anstatt in der Nichterfüllung des Leistungsversprechens in Parallele zu den 280 Abs. 1, 3, 283 BGB in einer Pflichtverletzung durch die Nichterfüllung der Leistungspflicht zu sehen ist und wie sich dies auf das Verständnis des 311a Abs. 2 BGB im allgemeinen Leistungsstörungsrecht auswirkte.

Unter Beleuchtung der Erforderlichkeit einer Verschiebung des Bezugspunkts des Vertretenmüssens in den Fällen anfänglicher Unmöglichkeit im allgemeinen Leistungsstörungsrecht sowie im Rückgewährschuldverhältnis gelangt Anja Käunicke schließlich zu dem Ergebnis, dass die anfängliche Rückgewährunmöglichkeit ebenso wie die nachträgliche von den 346 Abs. 4, 280 Abs. 1, 3, 283 BGB erfasst wird.
(Table of content)
Inhaltsübersicht: I. Einleitung - II. Bestehen eines gesetzlich geregelten Schadensersatzanspruchs (statt der Leistung):
346 Abs. 4 BGB als Ausgangspunkt - Schadensersatzpflicht aus dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht - III. Lösung über Analogiebildung: Planwidrige Regelungslücke - Vergleichbare Interessenlage - Keine Lösung über Analogiebildung - IV. Lösung über Änderung des Systemverständnisses: Alternatives Verständnis der Pflichtverletzung im Rahmen von

280 Abs. 1, 3, 283 BGB - Alternatives Verständnis des Haftungsgrundes in
311a Abs. 2 BGB - Auswirkung auf das Verständnis von
311a Abs. 2 BGB im Gesamtgefüge des allgemeinen Leistungsstörungsrechts - Konsequenz für die Erfassbarkeit der anfänglichen Rückgewährunmöglichkeit - Zusammenfassung - V. Die anfängliche Rückgewährunmöglichkeit im DCFR: Ersatzpflicht wegen anfänglicher Rückgewährunmöglichkeit nach dem DCFR - Fazit für die deutsche Regelung - VI. Zusammenfassung in Thesen - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis

最近チェックした商品