Objektive Grundrechtsfunktionen im Vergleich. : Eine Untersuchung anhand des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention.. Dissertationsschrift (Schriften zum Öffentlichen Recht 1204) (2012. 261 S. 261 S. 233 mm)

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Objektive Grundrechtsfunktionen im Vergleich. : Eine Untersuchung anhand des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention.. Dissertationsschrift (Schriften zum Öffentlichen Recht 1204) (2012. 261 S. 261 S. 233 mm)

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  • 商品コード 9783428136124

Description


(Short description)
Die Lehre von den Objektiven Grundrechtsfunktionen greift vom Deutschen Grundgesetz hinüber auf die Rechtsordnung der EMRK. Gleichwohl fehlt es der EMRK noch an einer systematischen, dogmatischen Grundlegung der Lehre von der Grundrechtsdimension. Die Vergleichsanalytik der Objektiven Grundrechtsfunktionen auf den Ebenen von GG und EMRK offenbart einen Anreiz, die Reichweite der Grundrechtsdogmatik inhaltlich und strukturell auf beiden Ebenen weiter zu entwickeln und aufeinander abzustimmen.
(Text)
Die aus dem deutschen Grundgesetz stammende Lehre von den objektiven Grundrechtsfunktionen ist mittlerweile auch auf europäischem Terrain angelangt. Am Beispiel der Rechtsordnung der EMRK stellt Lichun Tian nun den direkten Vergleich zwischen den beiden Ebenen an. Besonderes Augenmerk erfährt der Umstand, dass es der EMRK nach wie vor an einer Systematisierung und dogmatischen Beschäftigung mit der eingangs genannten Lehre fehlt. Die Arbeit wirft daher einen dezidierten Blick auf die übereinkommende inhaltliche wie auch strukturelle Erweiterungsperspektive der Dogmatik und verdeutlicht dies nicht nur anhand der Schutzpflichten, Leistungs- und Teilhabekomponenten, sondern auch hinsichtlich der verfahrens- und organisationsrechtlichen Schutzwirkung sowie Drittwirkung der Grundrechte. Hieraus resultierende Probleme, gerade im Hinblick auf die Grenzen einer gerichtlichen Mitbestimmung, werden im Anschluss diskutiert.
(Table of content)
Einleitung

1. Teil: Die Vergleichsgrundlage

1. Gegenstand des Vergleichs: Objektive Grundrechtsfunktionen
2. Vergleichbarkeitsgrundlage im Verhältnis zwischen GG und EMRK hinsichtlich der objektiven Grundrechtsfunktionen

2. Teil: Einzelne objektive Grundrechtsfunktionen im Vergleich

1. Schutzpflichten: Herleitung der grundrechtlichen Schutzpflichten im GG und in der EMRK - Die Struktur der Schutzpflicht im GG und in der EMRK - Das subjektive Recht auf Schutz - Gerichtliche Durchsetzbarkeit der Schutzpflichten
2. Leistungs- und Teilhabekomponenten der Menschen- oder Grundrechtsfunktionen: Originäre Leistungsrechte und soziale Grundrechte - Abgeleitete Teilhaberechte auf Gleichbehandlung
3. Verfahrens- und organisationsrechtliche Schutzwirkung: Verfahrens- und Organisationsgehalte formeller und materieller Grundrechte
4. Drittwirkung der Grund- und Menschenrechte: Entwicklung der Lehre von der Drittwirkung im Grundgesetz (GG) - Entwicklung der Drittwirkungslehre in der EMRK

3. Teil: Mögliche Probleme und Folgerungen

1. Objektive Grundrechtsfunktionen und die »Balance der Staatsgewalten«: Objektive Grundrechtsfunktionen und die »Balance der Staatsgewalten« im GG - Objektive Grundrechtsfunktionen in der EMRK und die Wahrung der demokratischen Ordnung in den Vertragsstaaten
2. Abgrenzung der objektiven von den subjektiven abwehrrechtlichen Grundrechtsfunktionen: Kollision oder gegenseitige Unterstützung der objektiven und subjektiven abwehrrechtlichen Grundrechtsfunktionen im GG? - Abgrenzung oder Konvergenz von objektiven und subjektiven abwehrrechtlichen Grundrechtsfunktionen in der EMRK?

Zusammenfassung

Literatur- und Sachverzeichnis
(Author portrait)
Frau Tian, geboren am 15. Januar 1982 in Si Chuan, erwarb ihren Bachelorgrad im Jahre 2003 an der Universität Si Chuan und den Mastergrad 2005 in Peking an der Universität Ren Min. Nach dem Grundstudium und einer Vielzahl Praktika wechselte sie zwischen 2005-2006 als Master-Austauschstudentin an die Universität Tübingen. Die chinesische Juristin beschloss ihre erfolgreiche Ausbildung an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg zwischen 2006 bis 2011 mit der Vorlage ihrer Promotionsarbeit.

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