Die Verantwortlichkeit der Mitarbeiter privater Militär- und Sicherheitsunternehmen nach Art. 8 ICC-Statut (Beiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht / Studies in International and European Crimin) (2011. 257 S. 233 mm)

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Die Verantwortlichkeit der Mitarbeiter privater Militär- und Sicherheitsunternehmen nach Art. 8 ICC-Statut (Beiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht / Studies in International and European Crimin) (2011. 257 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428135172

Description


(Short description)
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Auswirkungen der zunehmenden Privatisierung von bewaffneten Konflikten und der damit einhergehenden Gefahr von Menschenrechtsverletzungen im Hinblick auf die völkerstrafrechtliche Ebene. Sie gibt eine Antwort darauf, ob und unter welchen Voraussetzungen die Mitarbeiter von privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen für begangene Kriegsverbrechen nach Art. 8 ICC-Statut zur Verantwortung gezogen werden können. Im Rahmen dieser aktuellen und praxisrelevanten Fragestellung wird auch ein dogmatischer Beitrag zur Aufarbeitung der Struktur sowie Natur von Kriegsverbrechen geleistet. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf ihren potentiellen Täterkreis.
(Text)
Seit dem Ende des Kalten Krieges hat mit der Privatisierung von bewaffneten Konflikten in Form des outsourcing militärischer und sicherheitsbezogener Tätigkeiten eine neue Ära begonnen. Diese Entwicklung stellt zwar zunehmend das staatliche Gewaltmonopol in Frage, sie ist aber nicht mehr aufzuhalten, da sich dieser riesige Markt für private Militärdienstleistungen schon längst fest etabliert hat. Die Mitarbeiter privater Militär- und Sicherheitsunternehmen (PMCs/PSCs) umgibt hierbei ein gewisses Mysterium, das maßgeblich durch die vielen Gerüchte um ihre Straflosigkeit und die angebliche "Grauzone", in der sie sich bewegen sollen, genährt wird. Die Untersuchung konnte allerdings aufzeigen, dass grundsätzlich zumindest das existierende völkerstrafrechtliche Regelungsregime ausreichend ist, um Kriegsverbrechen durch PMC/PSC-Angehörige angemessen zu sanktionieren. Obwohl sie überwiegend den Status einer Zivilperson im humanitären Völkerrecht einnehmen, sind sie dennoch an die in Art. 8 Abs. 2 ICC-Statut aufgeführten Kriegsverbrechenstatbestände gebunden. Zudem bietet Art. 28 ICC-Statut grundsätzlich die Möglichkeit auch die Geschäftsführung der Unternehmen für Kriegsverbrechen ihrer Mitarbeiter zur Verantwortung zu ziehen. Die Jurisdiktionsgewalt des ICC ist allerdings, insbesondere durch das Komplementaritätsprinzip, empfindlich eingeschränkt.
(Table of content)
Inhaltsübersicht: Einleitung: Problemstellung - Gang der Untersuchung - 1. Kapitel: Begriffsbestimmung: Sicherheitsunternehmen - Militärunternehmen - 2. Kapitel: Der völkerrechtliche Status der Mitarbeiter: Der internationale bewaffnete Konflikt (Kombattanten; Zivilisten; Söldner; Illegitime oder Quasi-Kombattanten; Zwischenergebnis) - Der nicht-internationale bewaffnete Konflikt (Innere Unruhen und Spannungen; Gemeinsamer Art. 3 GA; Art. 1 ZP II; Art. 8 Abs. 2 lit. f.) S. 2 ICC-Statut; Kombattantenstatus; Der Status von privaten Mitarbeitern) - Gemischte Konflikte - Ergebnis und Konsequenzen - 3. Kapitel: Die völkerstrafrechtliche Verantwortlichkeit: Die individuelle Verantwortlichkeit für Kriegsverbrechen (Begriffsbestimmung; Sonderdeliktscharakter; Art. 8 ICC-Statut; Ergebnis)- Die Verantwortlichkeit der Unternehmen als juristische Person - Die Verantwortlichkeit der Geschäftsführung (Vorgesetztenstellung; Pflichtwidriges Unterlassen; Kausalzusammenhang; Subjektive Tatseite; Ergebnis) - 4. Kapitel: Abschlussbewertung: Zusammenfassung der Ergebnisse (Der völkerrechtliche Status; Der "Sonderdeliktscharakter" von Kriegsverbrechen; Verantwortlichkeit nach Art. 8 ICC-Statut; Haftung der Geschäftsführung nach Art. 28 ICC-Statut) - Bewertung - Literaturverzeichnis - Personen- und Sachwortverzeichnis

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