»Gleicherweiß als wasser das feuer, also verlösche almuse die sünd«. (Schriften zur Rechtsgeschichte 153) (2011. IV, 431 S. IV, 431 S. 233 mm)

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»Gleicherweiß als wasser das feuer, also verlösche almuse die sünd«. (Schriften zur Rechtsgeschichte 153) (2011. IV, 431 S. IV, 431 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428134861

Description


(Short description)
Dem grundgesetzlich verankerten Sozialstaatsprinzip geht der in der Frühen Neuzeit erfolgende Kompetenzwechsel im Bereich der Armenfürsorge voraus. Die zuvor von der Kirche geprägte Unterstützung Hilfsbedürftiger wird zum Gegenstand obrigkeitlicher Gesetzgebung. Die Wandlung der christlichen Carität zu einer staatlich gesteuerten Leistungsverteilung ist das prägende Element. Anhand der geistlichen Kurfürstentümer Trier und Köln lässt sich exemplarisch die Struktur der Fürsorgegesetzgebung im Ancien Régime darstellen.
(Text)
In der Frühen Neuzeit erfolgt der bis heute nachwirkende Kompetenzwechsel im Bereich der Armenfürsorge. Die zuvor von der Kirche geprägte Unterstützung Hilfsbedürftiger wird zum Gegenstand obrigkeitlicher Gesetzgebung. Das Verhältnis zwischen Armen und Almosenspender wird durch die städtischen Bettelordnungen und in der Folge auf der Ebene des Reichs und der Territorialstaaten einer intensiven Verrechtlichung unterworfen. Die Umwidmung der christlichen Carität im Rahmen einer staatlich gesteuerten Leistungsverteilung bleibt für die Reichsterritorien bis zum Ende des Ancien Régime ein prägendes Element. Besonders deutlich wird dies bei der Untersuchung der bislang unberücksichtigten Kurfürstentümer Trier und Köln. Dabei ergibt sich entgegen der bisherigen Auffassung der Befund, dass die Gesetzgebung zur Armenfürsorge und zu repressiven Maßnahmen der Gesetzgebung anderer Reichsterritorien entspricht.
(Table of content)
Aus dem Inhalt:
1. Einleitung - 2. Rahmenbedingungen frühneuzeitlicher Armenfürsorge- und Bettelgesetzgebung: Das Almosen in der hoch- und spätmittelalterlichen Gesellschaft - Positionen der Rechtswissenschaft im Mittelalter - Entwicklungslinien städtischer Bettelordnungen im 14. und 15. Jahrhundert - Merkmale der europäischen Fürsorgegesetzgebung im frühen 16. Jahrhundert - Fürsorgekonzepte im Humanismus - Die Reformation und ihre Konzepte zur Armenfürsorge - Reichsgesetzgebung des 16. Jahrhunderts - 3. Die Entwicklung im 16. Jahrhundert (Anfangsphase): Gesetzgebung im Kurfürstentum Trier - Gesetzgebung im Kurfürstentum Köln - 4. Exkurs: Stand der Rechtswissenschaft im 17. Jahrhundert: Rechtstheorie der Armenfürsorge im 17. Jahrhundert - Der "tractatus de mendicantibus validis" von Ahasver Fritsch - 5. Die Entwicklung im 17. Jahrhundert (Zwischenphase): Gesetzgebung im Kurfürstentum Trier - Gesetzgebung im Kurfürstentum Köln - 6. Die Entwicklung im 18. Jahrhundert (Endphase): Gesetzgebung im Kurfürstentum Trier - Gesetzgebung im Kurfürstentum Köln - 7. Zusammenfassung der Ergebnisse: Strukturelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten - Inhaltliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten - Besonderheiten im Vergleich zu anderen Territorien - Ausblick - Quellen- und Literaturverzeichnis - Orts- und Sachverzeichnis
(Author portrait)
Dr. Alexander Wagner war von 2002 bis 2006 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Franz Dorn im interdisziplinären Sonderforschungsbereich 600 (Trier). Forschungsschwerpunkt war die bislang von der juristischen Forschung vernachlässigte Armengesetzgebung geistlicher Kurfürstentümer. Die Befunde zum Systemwechsel von kirchlicher zu staatlicher Fürsorge flossen in zahlreiche Beiträge ein. Seit dem erfolgreichen Abschluss seines Referendariats 2008 arbeitet er als Rechtsanwalt im Bereich Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht.

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