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Description
(Short description)
Sönke Schröder untersucht in der vorliegenden Arbeit das Recht von Emittenten, sich von der Ad-hoc-Publizitätspflicht zu befreien. Ad-hoc-Publizitätspflicht und Selbstbefreiung sind auch einige Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelungen noch immer Gegenstand einer Vielzahl von Zweifelsfragen für die betroffenen börsennotierten Unternehmen. Der Autor nimmt dies zum Anlass sowohl die einzelnen Voraussetzungen als auch die Rechtsfolgen der Selbstbefreiung umfassend zu erörtern.
(Text)
Sönke Schröder untersucht in der vorliegenden Arbeit das Recht von Emittenten, sich von der Ad-hoc-Publizitätspflicht zu befreien. Ad-hoc-Publizitätspflicht und Selbstbefreiung sind auch einige Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelungen noch immer Gegenstand einer Vielzahl von Zweifelsfragen für die betroffenen börsennotierten Unternehmen. Nach einer einführenden Darstellung des Regelungsumfelds, der europäischen sowie der nationalen Gesetzgebungsgeschichte und der besonderen Auslegungsgrundsätze, geht der Autor auf die Voraussetzungen des Entstehens der Ad-hoc-Publizitätspflicht ein. Ausgehend von dieser Grundlage werden sodann die einzelnen Voraussetzungen der Selbstbefreiung erörtert. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der zentralen Anforderung, nämlich dem berechtigten Interesse des Emittenten an der Befreiung. Sodann geht der Autor auf die Rechtsfolgen der Selbstbefreiung ein. Dabei werden sowohl die möglichen Folgen einer "gelungenen", d. h. rechtmäßigen, wie auch einer "misslungenen", d. h. rechtswidrigen, Selbstbefreiung dargestellt. Abschließend beschäftigt sich der Autor mit praktisch relevanten Beispielen der Selbstbefreiung.
(Table of content)
Aus dem Inhalt:
Einführung - B. Die Ad-hoc-Publizitätspflicht und die Selbstbefreiung als Teil des Kapitalmarktrechtes - C. Die Ad-hoc-Publizitätspflicht gemäß Par.15 Abs. 1 Satz 1 WpHG: Anwendungsbereich - Den Inlandsemittenten unmittelbar betreffende Insiderinformationen - Unmittelbare Betroffenheit des Emittenten von der Insiderinformation - Grundsätzliche Rechtsfolge: Unverzügliche Mitteilung - Zwischenfazit - D. Das "berechtigte Interesse" des Emittenten in Par. 15 Abs. 3 Satz 1 WpHG: Die Entwicklung des Begriffes "berechtigtes Interesse" im Rahmen der Befreiung von der Ad-hoc-Publizitätspflicht - Problemstellung - Neuregelung des AnSVG und vorherige Definitionsansätze - Eingrenzung des Begriffs "berechtigtes Interesse" - Das Überwiegen des berechtigten Interesses gegenüber den Kapitalmarktinteressen - E. Die weiteren Voraussetzungen der Selbstbefreiung nach Par. 15 Abs. 3 Satz 1 WpHG: Keine Irreführung der Öffentlichkeit - Gewährleistung der Vertraulichkeit - Kein Vorliegensonstiger Fälle der Pflicht zur Veröffentlichung der Insiderinformation - Entscheidung über die Inanspruchnahme der Selbstbefreiung - F. Rechtsfolgen der Selbstbefreiung - G. Die Selbstbefreiung nach Par. 15 Abs. 3 WpHG in Einzelfällen: Die hilfsweise Selbstbefreiung von der Ad-hoc-Publizitätspflicht - Mehrstufige Entscheidungsprozesse - Unternehmensverschmelzungen und Unternehmensübernahmen (M&A-Transaktionen) - Selbstbefreiung und andere Publizitätspflichten des Emittenten - Ankündigung bzw. Durchführung wichtiger Personalveränderungen - H. Zusammenfassung in Thesen - Literatur- und Sachwortverzeichnis