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Description
(Text)
Als Decreta Tassilonis werden bislang die bairischen Synoden des 8. Jhs. in Aschheim, Dingolfing und Neuching bezeichnet, die 45 Kanones kirchlichen und weltlichen Inhalts umfassen, denen jedoch bislang keine besondere Aufmerksamkeit in der Forschung zu Teil wurde. Diese Lücke will Thomas Holzner mit der vorliegenden Arbeit schließen. Unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzestechnik untersucht er deren Regelungsgehalt, Wechselwirkungen mit dem bairischen Stammesrecht, der Lex Baiuvariorum, sowie deren politische Implikationen.
Der Verfasser erschließt zunächst themengebietsbezogen den Regelungsinhalt der Synoden. In einem zweiten Schritt untersucht er Zusammenhänge der Konzilien mit der L.Bai., wobei die Regelungen auch mit anderen Rechtstexten der Zeit abgeglichen werden, um bairische Besonderheiten aufzeigen zu können. Dabei werden auch die sich in den Rechtsquellen manifestierenden sozialen und gesellschaftlichen Umbrüche des 8. Jhs. in Baiern sowie die politischenBestrebungen Tassilos III., sich gegen das immer mächtigere Frankenreich zu behaupten, herausgearbeitet. Dem schließt sich eine Betrachtung der Regelungen unter dem Aspekt des Normstils sowie der Regelungsanordnung an.
Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass das Konzil zu Aschheim aufgrund seiner Unterschiede zu den anderen Konzilien kein Decretum Tassilonis darstellt. Allerdings werden die meisten Forderungen in den D.T. und durch Einfügungen in die L.Bai. umgesetzt. Weiterhin sind die in assoziativer Regelungstechnik abgefassten D.T. als Novellengesetzgebung zur L.Bai., deren Kenntnis auf den Synoden vorausgesetzt werden kann, anzusehen, bei denen Tassilo III. um die Stabilisierung des Herzogtums im Inneren und Äußeren ringt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt:
Einleitung
1. Die Gesetzestexte: Die Lex Baiuvariorum
- Die Decreta Tassilonis
2. Der historische Hintergrund: Herzog Odilo
- Herzog Tassilo
3. Der Regelungsgehalt der Decreta Tassilonis: Die Regelungen mit kirchlichem Schwerpunkt
- Die Regelungen mit weltlichem Schwerpunkt
- Zusammenfassung
4. Der Normstil: Die Glossen
- Die Begründungen und Erklärungen
- Die Formeln
- Die Übersichtlichkeit
- Zusammenfassung
5. Die Anordnung der Regelungsgegenstände: Das Konzil zu Aschheim
- Das Konzil zu Dingolfing
- Das Konzil zu Neuching
- Zusammenfassung
6. Schlussbetrachtungen: Zum Verhältnis des Conc. Asch. zu den Conc. Ding. und Conc. Neu
- Zum Verhältnis des Conc. Asch. und der Decreta Tassilonis zur Lex Baiuvariorum
- Zu den politischen Implikationen
Schlusswort
Quellenverzeichnis
Literatur-, Personen- und Sachverzeichnis
(Review)
"Das Buch mit grundlegenden Aussagen zur Rechtsquellen- und Rechtsanwendungslehre verdient hohe Anerkennung. Der Verfasser förderte eine große Menge bisher unbekannter Details zu Tage." Hannes Ludya, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, 128/2011