Description
(Short description)
Mit der vorliegenden Festschrift für Ingeborg Puppe wird anlässlich ihres 70. Geburtstages eine Rechtswissenschaftlerin geehrt, deren Werk in besonderer Weise durch analytische Klarheit und methodische Präzision geprägt ist. Die Festschrift umfasst Beiträge zu rechtsphilosophischen, rechtstheoretischen und methodischen Grundfragen des Strafrechts, zum Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts (einschließlich des Nebenstrafrechts), zum Internationalen und Europäischen Strafrecht sowie zum Strafprozess- und Verfassungsrecht.
(Text)
Mit der vorliegenden Festschrift für Ingeborg Puppe wird anlässlich ihres 70. Geburtstages eine Rechtswissenschaftlerin geehrt, deren Werk in besonderer Weise durch analytische Klarheit und methodische Präzision geprägt ist. Die imponierende Vielfalt, die das wissenschaftliche Werk der Jubilarin aufweist, spiegelt sich in der thematischen Breite der einzelnen Festschriftbeiträge wider. Diese reichen von der Auseinandersetzung mit rechtsphilosophischen, rechtstheoretischen und methodischen Grundfragen des Strafrechts (insbesondere zur Gesetzesauslegung) über eine Vielzahl von Beiträgen zum Allgemeinen Teil des Strafrechts (etwa zu Fragen der Kausalität, des Vorsatzes und der Teilnahme) und zu einzelnen Tatbeständen des Besonderen Teils (u. a. zur Urkundenfälschung) und des Nebenstrafrechts bis hin zu Abhandlungen über das Internationale und Europäische Strafrecht sowie das Strafprozess- und Verfassungsrecht.
(Author portrait)
der Direktor des Instituts für Strafrecht. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der analytischen Rechtsphilosophie, der strafrechtlichen Zurechnungslehre, des Wirtschafts- und Umweltstrafrechts sowie des Bußgeldrechts der EU. Er wurde an der Universität Freiburg promoviert (1979) und habilitiert (1987) und ist in Peru Honorarprofessor der Universitäten Piura und San Martin (Lima) sowie Ehrendoktor der Universitäten Huánuco und Chimbote.
Stephan Stübinger, Jahrgang 1968. Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main; dort Promotion (1999) und Habilitation (2007) mit Erhalt der venia legendi für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Strafrechtsgeschichte. Nach Lehrtätigkeiten in Mainz und Osnabrück seit SS 2009 Inhaber einer Professur für Strafrecht an der Universität Bonn. Forschungsschwerpunkte: philosophische und historische Grundlagen der gesamten Strafrechtswissenschaft.eit über die Irrtumslehre promoviert und 1983 mit einer Schrift zur Dogmatik des Prozeß- und speziell des U-Haftrechts habilitiert. Noch während des Verfahrens erhielt er einen Ruf nach Bonn. Zwei parallele Rufe führten 1992/1993 zu einer Vertretung in Potsdam und, von 1993 bis 1996, zu dem Lehrstuhl für Straf-, Strafprozeßrecht und Strafrechtsgeschichte an der TU Dresden. Zeitweilig war er Richter am OLG Dresden. 1996 folgte er einem Ruf nach Bonn. Professor Martin Böse, Jahrgang 1969; Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Leuven; Promotion in Göttingen (1996); Referendariat in Berlin, Rom und Potsdam; Habilitation in Dresden (2003). Seit Ende 2004 Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Internationales und Europäisches Strafrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Urs Kindhäuser ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Bonn und dort Geschäftsführender Direktor des Instituts für Strafrecht. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der analytischen Rechtsphilosophie, der strafrechtlichen Zurechnungslehre, des Wirtschafts- und Umweltstrafrechts sowie des Bußgeldrechts der EU. Er wurde an der Universität Freiburg promoviert (1979) und habilitiert (1987) und ist in Peru Honorarprofessor der Universitäten Piura und San Martin (Lima) sowie Ehrendoktor der Universitäten Huánuco und Chimbote. Stephan Stübinger, Jahrgang 1968. Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main; dort Promotion (1999) und Habilitation (2007) mit Erhalt der venia legendi für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Strafrechtsgeschichte. Nach Lehrtätigkeiten in Mainz und Osnabrück seit SS 2009 Inhaber einer Professur für Strafrecht an der Universität Bonn. Forschungsschwerpunkte: philosophische und historische Grundlagen der gesamten Strafrechtswissenschaft.