Grundbuchverfahrensrechtliches Vorgehen bei einem unzutreffenden Grundbuchstand (Schriften zum Bürgerlichen Recht 408) (2010. 941 S. 233 mm)

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Grundbuchverfahrensrechtliches Vorgehen bei einem unzutreffenden Grundbuchstand (Schriften zum Bürgerlichen Recht 408) (2010. 941 S. 233 mm)

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  • 製本 Hardcover:ハードカバー版
  • 商品コード 9783428132010

Description


(Short description)
Michael Dümig stellt die Möglichkeiten einer Grundbuchkorrektur durch verfahrensrechtliche Mittel dar (Unrichtigkeitsnachweis, Eintragungsbeschwerde, Löschung inhaltlich unzulässiger oder gegenstandsloser Eintragungen), einschließlich des Amtswiderspruchs und des Widerspruchs im Beschwerdeweg. Er zeigt, daß mit der Beschwerde auch eine Eintragung beseitigt werden kann, die am öffentlichen Glauben teilnimmt. Die historische Entwicklung wird eingehend berücksichtigt, insbesondere das preußische Recht als Vorbild für die lex lata sowie die Entstehung des BGB und der GBO. Das Vorgehen zeigt Fehlschlüsse im Gesetzgebungsverfahren auf und hat erhebliche Bedeutung für manche Kontroverse.
(Text)
Michael Dümig stellt die Möglichkeiten einer Grundbuchberichtigung im weitesten Sinne durch verfahrensrechtliche Mittel dar, insbesondere: Unrichtigkeitsnachweis, Eintragungsbeschwerde und Löschung inhaltlich unzulässiger oder gegenstandsloser Eintragungen; ebenso interimistische Maßnahmen wie Amtswiderspruch und Widerspruch im Beschwerdeweg. Maßgeblich wird gezeigt, daß es unzutreffend ist, die Rückgängigmachung einer am öffentlichen Glauben teilnehmenden Eintragung im Beschwerdeweg auszuschließen.

Trotz Bezugs auf das geltende Recht wird die Geschichte umfangreich berücksichtigt. Schwerpunkt des Historischen Teils sind das preußische Recht, das Vorbild für die lex lata ist, und eine Auswertung der Quellen der Entstehung des BGB und der GBO. Die historische Betrachtung offenbart gewichtige Fehlschlüsse im Gesetzgebungsverfahren und hat erhebliche, vielfach unerkannt gebliebene Bedeutung für manche Kontroverse.
(Table of content)
Aus dem Inhalt:

Historischer Teil: A. Geschichte des Grundbuchs: Publizität als Ausgangspunkt (Altertum - Deutschland bis zur frühen Neuzeit) - Entstehung des neuzeitlichen Grundbuchwesens (Formale Bestandskraft in den Hansestädten - Preußisches Grundbuchrecht: Hypothec- und Concurs-Ordnung vom 4.2.1722 - Allgemeine Hypotheken-Ordnung vom 20.12.1783 und ALR - EEG und GBO vom 5.5.1872) - Sonstige Grundbuchsysteme - B. Das Grundbuchrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 18. August 1896 und der Grundbuchordnung vom 24. März 1897: Johows Vorentwürfe zur GBO - Arbeiten der I. Kommission - Gutachten Achilles' - Arbeiten der Kommission des Reichsjustizamts - Äußerungen der Bundesregierungen - Parlamentarische Beratung - C. Die Änderungen nach 1900 - Systematischer Teil: A. Vorbemerkungen: Bedeutung der Entstehungsgeschichte und der Materialien - Überlegungen zur Rückgängigmachung fehlerhafter Eintragungen - B. Die Unrichtigkeit des Grundbuchs: Begriff der Eintragung und Arten derUnrichtigkeit - Feststellung der Fehlerhaftigkeit durch das Grundbuchamt (Beweisrecht) - C. Die Beseitigung der nur im weiteren Sinne unrichtigen Eintragungen: Amtslöschung nach
53 Abs. 1 S. 2 GBO - Löschung von Nichteintragungen - Klarstellung einfach fehlerhafter Eintragungen - Richtigstellung ordnungswidriger und formell unrichtiger Eintragungen - Bewilligung der Richtigstellung - Überflüssige Eintragungen - Fassungsbeschwerde - D. Vorgehensweisen gegen die Grundbuchunrichtigkeit im engeren Sinne: Interimistische Sicherung durch Amtswiderspruch - Beseitigung unrichtiger Buchung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises oder Berichtigungsbewilligung - Beschwerde gegen unrichtige Eintragung - Berichtigungen von Amts wegen (insbesondere nach
84 ff. GBO) - Eintragung zugunsten eines nicht existierenden Berechtigten - E. Beseitigung einer Doppelbuchung nach
38 GBV - Ergebnisse - Literaturverzeichnis, Personen- und Sachwortverzeichnis
(Review)
"Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es sich bei dem Werk um eine herausragende wissenschaftliche Leistung handelt, die keine Frage zum Thema 'Unrichtiges Grundbuch' auslässt." Roland Böttcher, in: Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis, 10/2011

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