Ausbildung islamischer Religionslehrer und staatliches Recht. : Dissertationsschrift (Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft (MBR) 189) (2009. 271 S. 271 S. 233 mm)

個数:

Ausbildung islamischer Religionslehrer und staatliches Recht. : Dissertationsschrift (Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft (MBR) 189) (2009. 271 S. 271 S. 233 mm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 272 S.
  • 商品コード 9783428129485

Description


(Text)
Über die Grenzen von Parteien und Bundesländern hinweg besteht Einigkeit, dass an öffentlichen Schulen islamischer Religionsunterricht erteilt werden soll. Doch dafür fehlen Lehrer, deren Ausbildung den Anforderungen eines von Art. 7 Abs. 3 GG vorgesehenen "ordentlichen Lehrfachs" genügt. Denn während die Ausbildung evangelischer und katholischer Religionslehrer an staatlichen Hochschulen traditionsreiche Praxis ist, gibt es für eine Ausbildung islamischer Religionslehrer erst seit kurzem einzelne Initiativen, die aufgrund von Unsicherheiten über den rechtlichen Rahmen häufig noch improvisatorischen Charakter haben. Hier setzt die Arbeit an.

Michael Ott legt in einer umfassenden Bestandsaufnahme zunächst die Regelungen des einfachen Rechts für die Religionslehrerausbildung dar und zeigt, welche Lösungen sich in der Praxis etabliert haben. Nach einer Vorstellung der aktuellen Ansätze zu einer Ausbildung islamischer Religionslehrer geht es im verfassungsrechtlichen Teil sodann darum, das historisch Gewachsene vom verbindlich Vorgegebenen zu trennen. Muss die Ausbildung islamischer Religionslehrer tatsächlich, wie oft behauptet, nach dem Muster der Ausbildung christlicher Religionslehrer stattfinden? Bedarf etwa ein islamisch-theologischer Hochschullehrer der Zustimmung einer Religionsgemeinschaft? Für eine Vielzahl praktisch relevanter Fragen zeigt der Autor, wo der verfassungsrechtliche Rahmen die Freiheit zu abweichenden Lösungen gewährt.
(Table of content)
Aus dem Inhalt:
- 1. Teil: Einführung: Problemaufriss - Gang der Untersuchung - 2. Teil: Die Ausbildung von Lehrkräften für den Religionsunterricht nach einfachem Recht und dem Recht der Staatskirchenverträge: Evangelischer und katholischer Religionsunterricht - Studium - Vorbereitungsdienst - Religionsunterricht anderer Religionsgemeinschaften - 3. Teil: Islamunterricht und Lehrerausbildung - Stand der Entwicklung: Entstehung der "Islamischen Unterweisung" - Unterrichtsangebot und Lehrkräfte in den Ländern - Staatliche Unterstützung einer Selbstorganisation der Muslime - Ansätze zu einer Ausbildung islamischer Religionslehrer - 4. Teil: Religionslehrerausbildung und Verfassungsrecht: Theologie als Wissenschaft: Grundlagen - Islamische Religionslehrerausbildung ohne Mitwirkung einer Religionsgemeinschaft? - Die subjektive Rechtsposition der Religionsgemeinschaften - Einrichtung von Studiengängen für die Religionslehrerausbildung an staatlichen Hochschulen: organisatorische Fragen - Bekenntnisbindung von Hochschullehrern und Studierenden: personale Fragen - Ausbildungsziel und Gestaltung des Studiums: inhaltliche Fragen - 5. Teil: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse - Quellen-, Personen- und Sachwortverzeichnis
(Review)
»Ott hat mit seiner Dissertation eine Arbeit vorgelegt, die wegen ihrer soliden juristischen Basis, empirischen Faktensammlung und praxisbezogenen Verknüpfung wegbereitend sein könnte.« Dr. Hans Blasius, in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, 3/2011

»Die Untersuchung von Michael Ott wird bei der Einführung (weiterer) islamischer Studiengänge sicher eine wichtige Rolle spielen. Dazu leistet das Buch wissenschaftliche Vorratsarbeit im besten Sinne. Zu wünschen ist aber auch, dass das Werk gelesen wird von möglichst vielen, die sich ausschließlich mit christlichem Religionsunterricht beschäftigen. Die neue Perspektive, die das Werk zum Religionsunterricht eröffnet, zeigt manches, das festgefügt, mitunter schon ein wenig verkrustet erscheint, in einem anderen Licht. Auch das ist ein wichtiger Ertrag der rundum erfreulichen Arbeit.« Stefan Muckel, in: Archiv für Katholisches Kirchenrecht, 177. Jg., 2/2008

最近チェックした商品