Die erbrechtlichen Folgen von Scheidung und Ehekrise. : Dissertationsschrift (Schriften zum Bürgerlichen Recht 375) (2008. 262 S. Tab.;262 S. 233 mm)

個数:

Die erbrechtlichen Folgen von Scheidung und Ehekrise. : Dissertationsschrift (Schriften zum Bürgerlichen Recht 375) (2008. 262 S. Tab.;262 S. 233 mm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 262 S.
  • 商品コード 9783428127528

Description


(Text)
Die Frage, ob und welche erbrechtlichen Konsequenzen eine Krise oder Scheidung der Ehe des Erblassers nach sich ziehen soll, stellt angesichts einer statistischen Scheidungswahrscheinlichkeit von mehr als einem Drittel ein praktisch erhebliches Regelungsproblem dar. Trotz dieses objektiven Regelungsbedürfnisses bleiben Scheidung und Ehekrise bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen zugunsten des Partners zum Zeitpunkt einer noch intakten Ehe als allenfalls theoretisches Schlimmstfallszenario rechtsgeschäftlich häufig ungeregelt. Thorn Beisenherz geht deshalb der Frage nach, welche Lösungen das Gesetz - namentlich die 1933, 2077, 2268, 2279 BGB - für diese Fallkonstellationen bereithält.

Im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht gelangt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass die Regelung des 1933 S. 1 BGB partiell verfassungswidrig ist und plädiert de lege ferenda für eine familienrechtliche Lösung in Form einer Scheidungsfiktion.
(Table of content)
Inhaltsübersicht: 1. Teil: Einleitung - 2.Teil: Vorzeitiger Ausschluss des gesetzlichen Ehegattenerbrechts gem.
1933 S. 1: A. Einseitigkeit der Vorverlagerung und Entstehungsgeschichte des
1933: Ursprungsfassung des
1933 S. 1: Einseitiger Erbrechtsausschluss als Sanktion für Scheidungsschuld? - Neufassung des
1933 auf der Grundlage des Zerrüttungsprinzips - B. Verfassungswidrigkeit des einseitigen Erbrechtsausschlusses: Verstoß gegen Art. 3 I GG - Verstoß gegen Art. 6 I GG - Verstoß gegen Art. 14 I l, 2. Alt. GG - Ausscheiden verfassungskonformer Auslegung des
1933 S. 1, 1. Alt. und Ergebnis - C. Voraussetzungen des
1933: Formell: Bekundung des Scheidungswillens durch die Ehegatten - Materiell: Das Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen - Besonderes Verhältnis zwischen formellen und materiellen Anforderungen des
1933 S. 1 als ungeschriebene Voraussetzung für den Erbrechtsausschluss? - D. Rechtsfolgen des
1933 S. 1, S. 3: "..., bis dass der Tod euch scheidet"?: Ausschluss des gesetzlichen Ehegattenerbrechts und der daran anknüpfenden erbrechtlichen Erwerbsaussichten - Der vorzeitige nacheheliche Unterhaltsanspruch gem.

1933 S. 3, 1586b, 1569 ff. - Güterrechtliche Folgen - Auswirkungen des
1933 im Höferecht - Erbrechtsunabhängige Sonderrechtsnachfolgen von Todes wegen: Eintritt in das Mietverhältnis gem.
563 I 1 und Sonderrechtsnachfolge in Sozialleistungen gem.
56 SGB I - Auswirkungen auf den Ersatzanspruch bei Tötung gem.
844 II - Anwendung der Hausratsverordnung? - Hinterbliebenenversorgung statt Versorgungsausgleich - 3. Teil: Gewillkürtes Erbrecht: A. Der Regelfall: Rechtskräftige Scheidung: Einseitige letztwillige Verfügung - Gemeinschaftliches Testament - Erbvertrag - B. Die Ausnahme: Ausschluss gewillkürter erbrechtlicher Erwerbsaussichten vor Rechtskraft der Scheidung: Grundlagen - Die Vorverlagerungskonstellationen nach geltendem Recht - Verfassungswidrigkeit der einseitigen Vorverlagerung im gewillkürten Erbrecht - Ergebnis und Zusammenfassung - Anhang - Literatur- und Sachverzeichnis

最近チェックした商品