Betriebsverfassungsrechtliche Organisationsstrukturen durch Tarifvertrag. : Dissertationsschrift (Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 257) (2007. 324 S. 324 S. 233 mm)

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Betriebsverfassungsrechtliche Organisationsstrukturen durch Tarifvertrag. : Dissertationsschrift (Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 257) (2007. 324 S. 324 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 324 S.
  • 商品コード 9783428121649

Description


(Text)
Die Möglichkeit tarifvertraglicher Gestaltung der Betriebsverfassung eröffnet "der Tarifautonomie der Verbände ein bedeutsames Feld für fruchtbare Arbeit". Diesen Gedanken aus der Zeit vor Schaffung einer gesetzlichen Betriebsverfassung hat der Gesetzgeber mittlerweile wieder belebt, indem er die Regelungsspielräume der Tarifvertragsparteien auf dem Gebiet der Betriebsverfassung deutlich erweitert hat. Die damit verbundene (verfassungs-)rechtliche Problematik resultiert vor allem aus dem Widerspruch, dass mitgliedschaftlich legitimierte Gewerkschaften Tarifverträge abschließen, die sich im Rahmen der gesetzlichen Betriebsverfassung zwangsläufig für die gesamte Belegschaft auswirken - unabhängig von der Zugehörigkeit des einzelnen Belegschaftsmitglieds zu der vertragsschließenden Koalition.

Thorsten Schmiege nähert sich der Problematik mit einer anfänglichen Analyse der Grundlagen tarifautonomer Regelungsbefugnisse und deren Grenzen im Rahmen einer gesetzlichen Betriebsverfassung. Ebenso wie die Grundlagen eröffnet daneben auch die vollkommen neu gestaltete Regelung des 3 BetrVG durch das BetrV-Reformgesetz vom 23.7.2001 zahlreiche Diskussionsfelder, deren Relevanz sich in den anschließenden Ausführungen zu den Legitimations- und Legitimitätsproblemen zeigt. Die Schaffung betriebsverfassungsrechtlicher Organisationsstrukturen durch Tarifvertrag befindet sich mit dem damit verbundenen Legitimationsdefizit jedoch nicht nur im Spannungsfeld zwischen Koalitionsfreiheit und Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Die Konflikte zwischen positiver und negativer Koalitionsfreiheit werden als eigenes Problem einer Legitimationsstörung erörtert. Im Ergebnis werden die (verfassungs-) rechtlichen Defizite der neuen Regelung des 3 BetrVG aufgedeckt - Defizite, die bei alternativen Ausgestaltungsformen tarifvertraglicher Befugnisse ausgeglichen werden könnten.
(Table of content)
Inhaltsübersicht: Einleitung und Gang der Untersuchung - A. Betriebsverfassungsrechtliche Organisationsstrukturen durch Tarifvertrag: Grundlage tarifautonomer Regelungsbefugnisse - Schaffung betriebsverfassungsrechtlicher Organisationsstrukturen durch Tarifvertrag im Rahmen der gesetzlichen Betriebsverfassung - B.
3 BetrVG als Regelung zur tarifvertraglichen Gestaltung der Betriebsverfassung: Die Reform von
3 BetrVG - Darstellung der Gestaltungsmöglichkeiten - Tarifvorbehalt - Betriebsfiktion,
3 Abs. 5 BetrVG - Tarifrechtliche Probleme - C.
3 Abs. 1 BetrVG als Legitimations- und Legitimitätsproblem:
3 Abs. 1 BetrVG als Delegation staatlicher Normsetzung -
3 BetrVG zwischen Koalitionsfreiheit, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip - Ergebnis - D. Normsetzung mit Außenseiterwirkung als Problem der Koalitionsfreiheit: Koalitionsrechtliche Dimension des Außenseiterproblems - Schutzbereich der Koalitionsfreiheit - Schutzbereich der negativen Koalitionsfreiheit -
3 BetrVG zwischen positiver und negativer Koalitionsfreiheit - Ergebnis - E. Alternative Formen tarifvertraglicher Befugnisse zur abweichenden Gestaltung der gesetzlichen Betriebsverfassung: Einfach-gesetzliche Konkretisierung - Genehmigungserfordernis:
3 BetrVG 1972 - Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages - Gesetzestexte und Entscheidungsregister - Literatur- und Stichwortverzeichnis
(Review)
»Die vorliegende Studie überzeugt durch die souveräne, umfassende und glasklare verfassungs- und arbeitsrechtliche Argumentation in einer äußerst umstrittenen Problemstellung des kollektiven Arbeitsrechts. Rechtswissenschaft, Praxis und Judikatur werden ganz sicher nicht umhinkommen, sich mit den tiefschürfenden Ausführungen des Verfassers auseinanderzusetzen. Die Ausführungen des Verfassers lassen vermuten, dass 3 Nr. 1-3 BetrVG bald auf dem Prüfstand des BVerfG stehen und als verfassungswidrig erkannt werden wird.«
Prof. Dr. Dr. Hans Hablitzel, in: Recht der Arbeit, 5/2008

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