Überpositives Recht als Prüfungsmaßstab im Geltungsbereich des Grundgesetzes? (Schriften zur Rechtstheorie 229) (2006. 231 S. 231 S. 233 mm)

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Überpositives Recht als Prüfungsmaßstab im Geltungsbereich des Grundgesetzes? (Schriften zur Rechtstheorie 229) (2006. 231 S. 231 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 231 S.
  • 商品コード 9783428121083

Description


(Text)
Nachdem die zweite Welle der Aufarbeitung von Systemunrecht zur Ruhe gekommen und nahezu Geschichte geworden ist, wirkt die Frage nach der Maßstäblichkeit des überpositiven Rechts im Geltungsbereich des Grundgesetzes auf den ersten Blick ein wenig obsolet. Eine (neue) Ausnahmesituation, in der wie üblich das Tor zum Überpositiven geöffnet werden könnte, zeichnet sich schließlich nicht ab. Ein zweiter Blick auf die sich aus Anlass der justiziellen Bewältigung des NS-Unrechts und des (vergleichsweise milder zu beurteilenden) DDR-Unrechts kreuzenden naturrechtsfreundlichen und naturrechtskritischen Diskurse und auf die in diesem Kontext stets implizit oder explizit mobilisierte Radbruchsche Formel zeigt jedoch, dass die Frage nach der Vereinbarkeit des überpositiven Rechts mit fundamentalen Legitimations- und Organisationsprinzipien des geltenden Verfassungsrechts überwiegend ausgeblendet wird.

Mit seiner dezidiert verfassungsrechtlichen Fragestellung und einer mit dieser korrespondierenden verfassungsnormativen Argumentation rückt Hubertus Dieckmann bekannte Diskurse in ein neues Licht. Er würdigt die Heranziehung überpositiven Rechts in der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur konsequent am Maßstab des Grundgesetzes - und kritisiert diese vor allem an den in der Diskussion bisher weitgehend vernachlässigten Grundsatznormen von Volkssouveränität, (grundgesetzlich positivierter) Gerechtigkeit und Vorrang der Verfassung sowie an der grundgesetzlichen Gewaltenteilungs- und Kompetenzordnung.
(Table of content)
A. Einleitung

- B. Radbruchsche Formel: Der Naturrecht oder Rechtspositivismus-Streit der ersten Nachkriegsjahre
- Charakteristikum naturrechtlicher Lehren
- Gesetzes-/Rechtspositivismus
- Naturrechtsrenaissance nach 1945
- Radbruchs werttheoretischer Relativismus
- Radbruchs Formel als Ausdruck modernen Naturrechtsdenkens: Die Idee der Unverfügbarkeit von Recht
- Methodik der Formel
- Unerträglichkeit von Unrecht als Unverfügbarkeitsmaßstab

- C. Formelrezeption und Naturrechtsgedanke in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur der Bundesrepublik: Exkurs: Verfassungskollisionsrecht
- Formelrezeption und Naturrechtsgedanke vor 1990
- Rechtsprechung
- Literatur
- Formelrezeption und Naturrechtsgedanke seit der Wiedervereinigung
- Rechtsprechung
- Vergangenheitsbewältigung durch Recht und Literatur
- Haltung der Gesetzgebung zum überpositiven Recht
- Analyse und Kritik. Das Naturrechtsproblem: Rechtserkenntnis als Kompetenzfrage

- D. Rechtssouveränität versus Volkssouveränität?: Volkssouveränität und Grundgesetz
- Volk als Souverän der Verfassungsgebung
- Historische Wirklichkeit
- Volkssouveränität als formale Legitimationsgrundlage
- Nachholende Verfassungsgebung
- Invocatio dei?
- Volkssouveränität als intra-konstitutionelles Element
- Vereinbarkeit mit der Bindung an überpositives Recht?
- Autonomie des einheitlichen pouvoir constituant
- Faktische Bindungen und Legitimitätsinteresse
- Rechtsbindung?
- Überpositive Bindung der pouvoirs constitues?
- Verfassungsgesetzliche Positivierung von Naturrecht
- Art. 20 Abs. 3 GG: Gesetz und Naturrecht?
- Zusammenfassung
- E. Schlussbetrachtung
- Literatur- und Sachverzeichnis

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