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(Text)
Thomas Geiger untersucht die Anforderungen des Verfassungsrechts an das strafrechtliche Sanktionenrecht und berücksichtigt neben der kriminalpolitisch orientierten Sicht des Gesetzgebers die konkrete Wirkung einer Sanktion auf den Täter in Form des von der Sanktion verursachten Grundrechtseingriffs. Auf diese Weise wird - ausgehend von den Sanktionszwecken und vom verursachten Grundrechtseingriff - ein strafrechtliches Sanktionensystem entwickelt, welches Vergleiche zwischen den einzelnen Sanktionen ermöglicht und die Frage der gegenseitigen Berücksichtigung bei der Strafbemessung klärt. Die bislang in Literatur und Rechtsprechung praktizierte isolierte Sanktionenbetrachtung wird durchbrochen. Die gewichtigen und zahlreichen Widersprüche und Ungereimtheiten bei der Rechtsanwendung, die häufig zu einem übermä
igen Grundrechtseingriff führen, werden aufgezeigt. Zudem ergeben sich durch die Systematisierung für grundlegende strafrechtsdogmatische Fragen und die praktische Rechtsanwendung neue Antworten. Eine im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung verhängte Geldauflage ist eine materielle Geldstrafe, weshalb zwingend in einen formellen und materiellen Strafbegriff differenziert werden muss. Der Autor geht auf alle - auch auf die für verfassungswidrig erklärte Vermögensstrafe - ein und prüft die Sanktionen im Hinblick auf ihre Rechtsnatur, ihre Verfassungsmä
igkeit und ihre Einbettung in das Sanktionensystem.
(Table of content)
Inhaltsübersicht: Einleitung - Teil 1: Die Charakteristika der Rechtsnatur: Formen des Grundrechtseingriffs "Geldzahlung" im Strafrecht im weiteren Sinn - Die Kriterien zur unterschiedlichen Zweckgebung für den Grundrechtseingriff "Geldzahlung" - Ergebnis Teil 1: Die Charakteristika der Rechtsnatur - Teil 2: Die erforderliche Differenzierung in einen formellen und einen materiellen Strafbegriff, veranschaulicht am Beispiel der
56 ff. StGB: Die Merkmale der Strafe im Vergleich mit den Merkmalen der Geldauflage - Der Übercharakter: Die Durchsetzbarkeit der Geldauflage - Die sozialethische Mißbilligung der Strafe - Das Verfahren: Die Trennung in Freiheitsstrafenausspruch und Bewährungsentscheidung einerseits sowie die Auflagenverhängung andererseits - Die durch die Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe bedingte Verhängung der Geldauflage - Die Zwecke der Geldauflage - Ergebnis: Die Geldauflage ist materielle Strafe - Die notwendige Differenzierung in einen formellen und einen materiellen Strafbegriff - Der Bestimmtheitsgrundsatz und das Gebot der Rechtssicherheit - Einzelprobleme der
56 ff. StGB - Die Rechtsnatur der übrigen Auflagen des
56b Abs. 2 StGB - Ergebnis Teil 2 - Teil 3: Die Rechtsnatur der Sanktionen des StGB: Die Maßregeln der Besserung und Sicherung - Die Einziehung - Der Verfall - Das Fahrverbot - Der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts - Die Bekanntgabe der Verurteilung (
165, 200 StGB) - Die Vermögensstrafe, der Erweiterte Verfall und das Bruttoprinzip für den Verfall - Zusammenfassung: 60 Leitsätze für das Sanktionensystem - Literatur- und Sachwortverzeichnis
(Author portrait)
Thomas Geiger ist seit 25 Jahren Redakteur der Zeitschrift Sprache im technischen Zeitalter und für die Programmarbeit am Literarischen Colloquium Berlin zuständig.