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Die Untersuchung gibt einen umfassenden Überblick über die Rechtsfragen, die sich beim Verwenden von sog. Globalzweckklauseln in den Bürgschaftsformularen der Kreditinstitute stellen. Diese bezwecken die möglichst weitgehende Einstandspflicht des Bürgen für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners gegenüber der Bank.
Christian Rikken setzt sich kritisch mit der Beurteilung solcher Klauseln durch die sog. Anlaßrechtsprechung des BGH (seit BGHZ 130, 19 ff.) auseinander und schlägt Lösungen für noch nicht abschließend geklärte Problemkonstellationen vor. Schwerpunkt ist die Beantwortung der Frage, bei welcher Vertragsabschlußsituation (welchem "Anlaß") und gegenüber welchem Personenkreis von Bürgen verschiedene Klauselfassungen als überraschend ( 305 c Abs. 1 BGB) bzw. unangemessen ( 307 Abs. 1, 2 BGB) nicht wirksamer Bestandteil des Bürgschaftsvertrages werden. Neben den Rechtsfolgen im Falle eines Verstoßes gegen 305 c Abs. 1, 307 Abs. 1, 2 BGB werden abschließend andere bürgschaftszweckerweiternde Formularbedingungen behandelt.
(Table of content)
Inhaltsübersicht: Einführung - 1. Globalzweckklauseln als Mittel der Ausweitung des Haftungsumfangs und ihre individualvertragliche Wirksamkeit:
1: Formularfassungen und Bedeutung von Globalzweckklauseln -
2: Individualvertragliche Wirksamkeit von Globalzweckklauseln: Der Inhalt des Bestimmtheitsgrundsatzes - Hinweis de lege ferenda - 2. AGB-rechtliche Überprüfung von Globalzweckklauseln:
3: Formularvertragliche Einbeziehung: Objektive Ungewöhnlichkeit - Subjektives Überraschungsmoment - Besondere Problemkreise - Ergebnis zur Einbeziehung in den Bürgschaftsvertrag -
4: Eröffnung der Inhaltskontrolle (
307 Abs. 3 BGB n.F./
8 AGBG): Kein Ausschluß der Inhaltskontrolle aufgrund deklaratorischen Klauselcharakters - Kein Ausschluß der Inhaltskontrolle aufgrund leistungsbestimmenden Klauselcharakters -
5: Inhaltskontrolle anhand
307 Abs. 1, Abs. 2, 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB n.F. (
9, 24a Nr. 3 AGBG): Bürgschaftsanlaß: Kriterium und Fallgruppen - Klauselverwendung gegenüber verschiedenen Verkehrskreisen - Besondere Problemkreise - Ergebnis der Beurteilung nach
307 Abs. 1, Abs. 2, 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB n. F. (
9, 24 a Nr. 3 AGBG) -
6: Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung bzw. Unwirksamkeit: Teilaufrechterhaltung versus Totalkassation - Ergänzende Vertragsauslegung im Hinblick auf nachträgliche Änderungen der Kreditmodalitäten - "Rückwirkungsverbot" - 3. Weitere zweckerweiternde Klauseln:
7: Zinserstreckungsklauseln: Bedeutung der Klauseln - Einbeziehung der Klauseln in den Vertrag - Inhaltskontrolle - Fazit -
8: Haftungserweiterungsklauseln in bezug auf Bereicherungsansprüche: Bedeutung der Klauseln - Einbeziehung der Klauseln in den Vertrag - Inhaltskontrolle - Fazit - Schluß, Literatur- und Sachverzeichnis