Die Arbeit der Großen Strafrechtskommission zum Allgemeinen Teil. (Schriften zum Strafrecht 158) (2004. 312 S. Tab.; 312 S. 224 mm)

個数:

Die Arbeit der Großen Strafrechtskommission zum Allgemeinen Teil. (Schriften zum Strafrecht 158) (2004. 312 S. Tab.; 312 S. 224 mm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • ≪洋書のご注文について≫ 「海外取次在庫あり」「国内在庫僅少」および「国内仕入れ先からお取り寄せいたします」表示の商品でもクリスマス前(12/20~12/25)および年末年始までにお届けできないことがございます。あらかじめご了承ください。

  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 312 S.
  • 商品コード 9783428105571

Description


(Text)
Eingebunden in einen langen Reformprozeß seit Erlaß des Reichsstrafgesetzbuches von 1871, war die kurz nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland begonnene Arbeit der Großen Strafrechtskommission (GSK) eines der größten deutschen Gesetzgebungsvorhaben. Bereits Anzahl und Auswahl der ständigen Mitglieder der fast ein Jahrzehnt lang tätigen Kommission sind bemerkenswert. Gleichwohl erfüllten sich die an die GSK gestellten hohen Erwartungen nicht, denn ihre Arbeit mündete nicht unmittelbar in eine Gesetzesreform. Erst Mitte 1975, also rund 23 Jahre nach Beginn der Vorarbeiten zur GSK, konnte der mit ihr begonnene Reformprozeß abgeschlossen werden.

Birgit Rosenbaum untersucht, ob und inwiefern die GSK scheiterte und wo die Ursachen hierfür liegen. Kritisch analysiert werden dabei zum einen das Verfahren und die Argumentationen der GSK, zum anderen der Einfluß der GSK auf die Reform 1969/1975 und die nachfolgende Diskussion. Herausgegriffen werden die Diskussionen zum Irrtum,weil der Irrtum damals im Zentrum wissenschaftlicher Diskussion stand und mit Aufkommen der finalen Handlungslehre unvergleichliche Umwälzungen im Bereich der Schuld, des Vorsatzes und des Strafbarkeitsaufbaus verbunden waren, zudem setzte sich die Kommission interessanterweise gerade im Bereich des Irrtums durch.

Im Ergebnis übt Birgit Rosenbaum scharfe Kritik an Vorgehensweise und personeller Besetzung der Gesetzgebungskommission. Statt einer an pragmatischen Erwägungen und an einem Konsens orientierten Lösungssuche stellt die Autorin die Überbetonung dogmatischer Auseinandersetzungen, mangelnde Entscheidungsfreude und fehlenden reformerischen Mut und - trotz Theorielastigkeit - mangelnde Differenziertheit und Unsachlichkeit fest. Detailliert weist sie nach, daß die Arbeit der GSK letztlich an ihrer gesetzgeberischen Konzeptlosigkeit gescheitert ist. Abgerundet wird die Analyse durch einen rechtsvergleichenden Blick in Gesetzgebung und Irrtumslehre von Schweiz und Österreich.
(Table of content)
Inhaltsübersicht: A. Problemstellung: Einleitung - Die Große Strafrechtskommission - Begriffliche Klärung und Systematisierung - B. Die Diskussionen der Großen Strafrechtskommission zum Irrtum: Einleitung: Die Irrtumslehre zur Zeit der GSK und Auftakt zu den Beratungen über den Irrtum - Die Argumente und Meinungen zum fehlenden Unrechtsbewußtsein - Die Argumente und Meinungen zum Erlaubnistatbestandsirrtum - C. Auswertung und Kritik: Auswertung und Kritik an der gesetzgeberischen Arbeit der GSK - Rechtsvergleichende Betrachtung - Auswirkungen der GSK auf die Strafrechtsreform 1975 und auf die nach 1975 einsetzende Diskussion - Abschließende Betrachtung - D. Anhang 1-7 - Literaturverzeichnis - Personen- und Sachwortverzeichnis

最近チェックした商品