Menschenrechte und Werte im Sport : Jahrestagung 2024 der Deutschen Vereinigung für Sportrecht am 13. und 14. September 2024 in Tegernsee (Recht und Sport 53) (1. Auflage. 2025. 160 S. 208 mm)

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Menschenrechte und Werte im Sport : Jahrestagung 2024 der Deutschen Vereinigung für Sportrecht am 13. und 14. September 2024 in Tegernsee (Recht und Sport 53) (1. Auflage. 2025. 160 S. 208 mm)

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Description


(Text)
Tagungsband 2024
Dieser Band führt die auf der Tagung der Deutschen Vereinigung für Sportrecht e.V. (DVSR Konstanzer Arbeitskreis) in Tegernsee im Herbst 2024 gehaltenen Referate zusammen.
Komplexe Problematik
Der sportliche Wettkampf steht nach hergebrachtem Verständnis unter dem Gedanken des Fair Play. Die Organisation und die Ausübung von Sport sollen unter dieser Prämisse elementaren ethischen Werten und rechtlichen Grundentscheidungen folgen. In Wirklichkeit werden solche Erwartungen jedoch oft enttäuscht. Aus einer spezifisch sportrechtlichen Perspektive können einige Ursachen dafür im geltenden Verbandsrecht, aber auch in einer fehlgeleiteten Anwendung dieses Rechts gefunden werden.
Wie ist es nun mit den Menschenrechten im Sport? Die Beiträge:
Die Beiträge dieses Sammelbandes beleuchten mit unterschiedlichen Ansätzen, wie es um Menschenrechte und Werte im verbandlich organisierten Sport bestellt ist, welche Schlüsse daraus gezogen und welche Problemlösungen für die Zukunft angeboten werden können.

Professor Dr. Reinhard Klaushofer untersucht in seinem Auftaktreferat, ob und inwieweit heutzutage Menschenrechte im Sport angewendet und durchgesetzt werden. Dabei geht er insbesondere auf die Rechtsprechung in Sachen Semenya, Pechstein und Mutu ein.

Mit dem Status von verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtspositionen auf der Bühne des internationalen Sports befasst sich das Referat von Professor Dr. Christoph Degenhart. Im Schwerpunkt wird beleuchtet, ob und inwieweit individuelle Grundrechtsverkürzungen zugunsten der Wettkampfteilnahme hingenommen werden müssen.

Verflechtungen von Sportrecht und Völkerrecht werden im Referat von Professor Dr. Björn Schiffbauer analysiert. Am Beispiel des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wird untersucht, ob und inwieweit Athletinnen, Athleten und Mannschaften wegen gravierender Völkerrechtsverletzungen ihres Heimatstaates von internationalen Sportwettkämpfen ausgeschlossen werden können oder sogar müssen.

Dr. Friedrich Hestermann befasst sich in seinem Referat mit kollidierenden Rechtsgütern im Sport. Das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung der Athletinnen und Athleten wird dabei im Lichte des geltenden Verbandsrechts abgewogen gegen das Interesse der Sportverbände, nicht als Plattform für die Verbreitung bestimmter Botschaften missbraucht zu werden.

Einen Grundlagenbeitrag liefert Marc Patrick Schneider mit seinem Referat. Darin geht er der Herkunft und Bedeutung der Begriffe »Fairness« und »Fair Play« in Literatur, Forschung und Rechtsprechung detailliert nach.

Mit ihrem »Safe Sport Code« bieten Professor Dr. Martin Nolte und Dr. Caroline Bechtel interessierten Verbänden ein Musterregelwerk zur Verrechtlichung ihrer Werte an. Im Mittelpunkt steht dabei die Sicherung der Sportausübung durch die Abwehr interpersonaler Gewalt.
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Sportrechtlerinnen und Sportrechtler, Medizinrechtlerinnen und Medizinrechtler, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Sportwissenschaftlerinnen und Sportwissenschaftler sowie Sportfunktionärinnen und Sportfunktionäre. Inhaltsverzeichnis (PDF)

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