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Rechtliche Würdigung des Status Quo und Neukonzeption der Steuergesetze für Fremdfinanzierung
Dienehmen zwar die inländische Infrastruktur nutzen wollen, sich aber vielmals zugleich der inländischen Besteuerung durch eine gezielte Verschuldung und Fremdfinanzierung von im Inland ansässigen Unternehmen über die Grenze hinweg entziehen wollen. Gegen diese Praxis der übermäßigen Fremdfinanzierung aus steuerlichen Gründen geht Deutschland seit 1993 mit 8a KStG vor und greift korrigierend in die steuerlichen Folgen bestimmter Fremdfinanzierungsmaßnahmen ein. Im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 wurde mit der sog. Zinsschranke nach 4h EStG ein neues Instrument eingeführt, um sich gegen übermäßige Fremdkapitalzuführung und die hieraus resultierenden unerwünschten Folgen zu schützen.



