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Zum Werk
Der handliche Kommentar ist auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten und legt besonderes Augenmerk auf die Auswertung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe der Länder sowie der wissenschaftlichen Literatur zu den Themen des Verwaltungsprozesses.
Die Kommentierung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sowie der Abdruck des geltenden Streitwertkataloges runden die in der Praxis notwendigen wichtigen Informationen ab.
Vorteile auf einen Blickwissenschaftlich fundierte Kommentierung verbunden mit hoher Praxisnäheaktuelle Auswertung von Rechtsprechung und Literaturmit Kommentierung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt mit Stand September 2025 die jüngsten Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung:Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergieauf-See-Gesetzes und anderer VorschriftenGesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer VorschriftenGesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im InfrastrukturbereichVerbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetzFünftes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des SGB VIGesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen VerkehrsnetzesGesetz zur weiteren Digitalisierung der JustizPostrechtsmodernisierungsgesetzGesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den FachgerichtsbarkeitenGesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BundesgerichtshofDie Überarbeitung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes berücksichtigt die Änderung des 6 vom 14.3.2023 sowie des 1.
Zielgruppe
Für Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit in allen Instanzen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Verwaltungsjuristinnen und Verwaltungsjuristen.



