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Description
(Text)
Zum Werk
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 25.6.2021 bewirkte eine grundlegende Neugestaltung des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( 705 ff. BGB).
Während die alte Fassung der 705-740 BGB keine Binnenstruktur aufweist, sind die neuen 705-740c BGB detailliert strukturiert und ermöglichen so einen raschen Überblick. Das Gesetz ist am 1.1.2024 in Kraft getreten.
Da sowohl das BGB als auch das HGB weitgehend dispositives Recht enthält, kann hiervon abgewichen werden. Deshalb sind zum Inkrafttreten - soweit noch nicht erfolgt - folgende Prüfungen notwendig:Prüfung aller Gesellschaftsverträge im Hinblick auf die Neuregelungen. Insbesondere ist zu prüfen, ob vertragliche Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen gewünscht sind.GbRs mit Grundstücksbesitz oder anderen registerrechtlich erfassten Rechten: Prüfung, ob Eintragung als eGbR erfolgen mussPrüfung, ob Eintragung als GbR Vorteile bringt (z.B. bei Bietergemeinschaften im Vergaberecht, ARGE) oder vermieden werden soll (Offenlegungspflichten)
Vorteile auf einen Blickkompetent aus einer Handmit den Erfahrungen seit Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024mit Hinweisen zum Handlungsbedarf
Zur NeuauflageStreitfragen der Praxis zum Registerverfahren und zur Vererbung von GesellschaftsanteilenProbleme zum zeitlichen Anwendungsbereich der Neuregelungen Handlungsbedarf bei Altgesellschaftenentsprechende Rechtsprechung und Literatur wurden praxisgerecht und dogmatisch fundiert ausgewertet
Zielgruppe
Für Anwaltschaft, Unternehmen, alle Register führenden Stellen, Richterschaft.