Teilzeit- und Befristungsgesetz. TzBfG : Kommentar (Beck'sche Kommentare zum Arbeitsrecht Band 32) (3. Aufl. 2027. 600 S. 240 mm)

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Teilzeit- und Befristungsgesetz. TzBfG : Kommentar (Beck'sche Kommentare zum Arbeitsrecht Band 32) (3. Aufl. 2027. 600 S. 240 mm)

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  • 商品コード 9783406724695

Description


(Text)
Zum Werk
Der Kommentar informiert in verständlicher und vollständiger Form auf wissenschaftlicher Grundlage über zwei wichtige Kernbereiche des Arbeitsvertragsrechts, nämlich das Teilzeit- und Befristungsrecht.
Vorteile auf einen Blickumfassende Darstellung zum TzBfGausgewiesene Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis
Zur Neuauflage
Die 3. Auflage des zuvor von Laux/Schlachter verfassten Werkes bringt den Kommentar auf den aktuellen Stand im gesamten Bereich des Teilzeit- und Befristungsrechts. Zusätzlich werden zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen des BAG als auch des EuGH ebenso wie richtungweisende Instanzgerichtsurteile ausgewertet und um eine reichhaltige Auswahl aus Literatur und Wissenschaft zum Gesamtbereich des Befristungsrechts erweitert.
In der Neuauflage werden zudem die gesetzlichen Neuregelungen zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts, insbesondere zur neu eingeführten Brückenteilzeit, erläutert und eingeordnet.
Umfassend behandelt wird die immer wichtigere Frage des Diskriminierungsschutzes und dessen Durchsetzung im Prozess. Zusätzlich geht der Kommentar auf eine unterschiedliche Behandlung wegen der Teilzeit bzw. Befristung als Abweichung vom grds. geltenden pro-rata-temporis Grundsatz ein, zB bei langjährigen Kettenbefristungen. Auch offene Rechtsfragen des Unionsrechts wie die Problematik der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Gewährung von Überstundenzuschlägen werden erörtert.
Aktuell ist die jüngere Rechtsprechung zur Eingrenzung vorheriger Beschäftigungen bei der sachgrundlosen Befristung ( 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG) berücksichtigt sowie zur befristeten Beschäftigung auf der Grundlage von Tarifverträgen sowie beschäftigungsloser Personen ab der Vollendung des 52. Lebensjahres. Das gilt ebenso für die Befristung in "Start up-Unternehmen" nach 14 Abs. 2a TzBfG.

Zielgruppe
Für Arbeitsgerichte, Wissenschaft, Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht, Personalleitungen, Betriebsratsgremien

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