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Zum Werk
Die seit 2016 geltende Vergabeverordnung (VgV) hat das Vergaberecht ma geblich neu geordnet. Enthielt die VgV fr her nur einige in den Vergabeordnungen vergessene Regelungen, stellt sie seit 2016 die umfassende Grundlage f r alle Vergabeverfahren dar, bei denen keine Bauleistungen beschafft werden. Die fr here VOL/A wie auch die VOF sind seitdem Geschichte. Selbst der in einigen Bundesl ndern bis vor kurzem noch anwendbare 1. Abschnitt der VOL/A ist inzwischen durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ersetzt.
Unter der Herausgeberschaft von vier renommierten Vergaberechtlern werden in diesem Werk VgV und UVgO umfassend und unter besonderer Ber cksichtigung der Bed rfnisse der Vergabepraxis kommentiert. Dabei gibt die vergaberechtliche Rechtsprechung die wesentliche Orientierung.
Im Hinblick auf die Entstehungsgeschichte der einzelnen Vorschriften werden auch die EU-Richtlinien, deren Erw gungsgr nde und die Rechtsprechung des EuGH besonders ber cksichtigt.
F r die Erl uterungen zur UVgO im Bereich der rein nationalen Vergabeverfahren finden auch L ndervorschriften und Entscheidungen der Zivilgerichte aus den einstweiligen Verf gungsverfahren Ber cksichtigung.
Vorteile auf einen Blickmit der gemeinsamen Kommentierung von VgV und UVgO wird die Vielzahl der Parallelen ebenso deutlich wie Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Rechtsanwendung ober- wie unterhalb der Schwellenwerte.Sonderregelungen z.B. f r Katastrophenf lle, anl sslich der Covid-19-Pandemie, wegen St rungen der Lieferketten, drastischer Materialpreisanstiege oder aus anderen Gr nden werden an den entsprechenden Stellen ber cksichtigt.die Kommentierung beachtet stets die praktische Anwendbarkeit, erfolgt aber gleichwohl in wissenschaftlicher Tiefe und mit zahlreichen Fundstellennachweisen
Zielgruppe
Der Kommentar richtet sich an Vergabestellen, Bieterunternehmen, Aufsichts- und Pr fungsbeh rden ebenso wie an Vergabekammern und Vergabesenate und die im Vergaberecht t tige Rechtsanwaltschaft, juristische Mitarbeitende von Bieterunternehmen, Juristinnen und Juristen in Beh rden und Ministerien aber auch an nicht juristisch Vorgebildete, die operativ an Vergabeverfahren beteiligt oder daf r verantwortlich sind.