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In allen Bereichen des Zivilrechts gibt es Konstellationen, in denen der Inhaber eines Rechts für dessen Durchsetzung Informationen von seinem Gegner oder einem Dritten benötigt. Häufig steht ihm dann ein Auskunfts- oder Rechnungslegungsanspruch aus
242 BGB zu.
Diese Arbeit zeigt Grundlagen, Voraussetzungen und Inhalt dieses allgemeinen vorbereitenden Informationsanspruchs auf. Dabei gleicht sie seinen Anwendungsbereich mit den Möglichkeiten ab, prozessual auf Informationsdefizite zu reagieren. Anhand einer kritischen Aufarbeitung der Judikatur werden allgemeine Kriterien für die Zuerkennung von Informationsansprüchen entwickelt.
Für Praktiker und Wissenschaftler auf dem Gebiet des Zivil- und Zivilprozessrechts.