Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Bd.3 §§ 1297-2385 EGBGB (2. Aufl. 2008. XXXIX, 3216 S. 24,5 cm)

Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Bd.3 §§ 1297-2385 EGBGB (2. Aufl. 2008. XXXIX, 3216 S. 24,5 cm)

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  • ページ数 3,000 S.
  • 商品コード 9783406542220

Description


(Short description)
Neben dem"Palandt", dem"Jauernig"und dem"Münchener Kommentar zum BGB"als drei exzellenten Kommentaren von C.H. Beck bedeutet der"Bamberger/Roth"die optimale Ergänzung:
Der"Bamberger/Roth"vereint in drei Bänden die Tiefe eines"großen"Kommentars mit der Aktualität eines Handkommentars. So löst der Praktiker sachgerecht auch bisher nicht entschiedene und nicht behandelte Fälle. Das Werk liefert das nötige Hintergrundwissen, um auch unbekannte Fälle richtig einzuordnen.
Die Vorteile sind:
- systematischer Aufbau mit Fundierung auf dem Normzweck jedes Paragraphen
- der Schwerpunkt liegt auf der Verarbeitung der Rechtsprechung; dadurch hoher Praxisbezug und viel nützliches Detailwissen
- die Fülle der Informationen ist übersichtlich dargestellt, mit sparsamen Abkürzungen und stattdessen Beschränkung auf das Wesentliche.
Kurz: schnell finden - viel wissen!
Der"Bamberger/Roth"schließt damit eine Lücke im Kommentar-Angebot. Lösungsorientiert liefert er dem Praktiker - der gewöhnlich wenigZeit hat - die Informationen, die er benötigt, um seine tägliche Arbeit zu bewältigen.
Auf rund 8.600 Seiten findet der Leser das ganze Bürgerliche Recht mit aktuellem Rechtsstand.
Der Band 3 ist auf dem Stand Herbst 2007.
Er kommentiert ausführlich das Familienrecht mit den schwierigen Fragen des Versorgungsausgleichs, Betreuungsrecht und internationale Adoption. Kommentiert sind ferner folgende familienrechtlichen Nebengesetze:
- Gesetz zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG)
- Versorgungsausgleichüberleitungsgesetz (VAÜG)Barwert-Verordnung
- Hausratsverordnung
- SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe.
Der Band 3 setzt im Erbrecht einen Hauptschwerpunkt auf das Vermögensrecht und geht auch auf Bereiche ein, die in herkömmlichen Kommentaren oft zu kurz kommen, z.B. beiErbvertrag und Testament auf praxisrelevante Klauseln und Gestaltungsfragen.
Im Rahmen der Erläuterungen zum Beurkundungsgesetz ist über die speziell erbrechtlichen Bestimmungen hinaus Paragraph 17 ausführlich kommentiert.

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